Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

das 3. Garde-Regiment zu Fuß von Hannover nach Berlin zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß 
der Armee gebracht wird. 
Kriegs -Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 15/6. 77. A. 1. 
Nr. 122. 
Husstelung bes Friebens-Berpflesua#s-Rapports 
Berlin, den 30. Mai 1877. 
* Beseitigung hervorgetretener Zweisel wird hierdurch bestimmt, daß die Aufstellung des Friedens-Ver- 
pflegungs-Rapports solcher Truppentheile 2c., bei welchen sich etatsmäßig ein Zahlmeister befindet, durch den 
Letzteren zu erselgen hat. · 
ieachweiieübetdenEiattittvonBekäaderoucnec.,welcheaufdiesekpfle nugssebühttusse 
von Einfluß sind, müssen jevoch dem Zahlmeister in der Weise zugänglich gemacht werden, as die Aufstellung 
des Rapports schon im Laufe des betreffenden Monats vorbereitet werden kann. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 702/3. 77. M. O. D. 3. 
Nr. 123. 
Bereidigung der auf Kündigun ansastelender Cidil= Unterbeamten der Militär-Verwaltung und 
Ansttellung der Unstellungs-Urkunden für dieselben. 
Berlin, den 30. Mai 1877. 
Die auf Kündigung anzustellenden Civil-Unterbeamten der Militär-Verwaltung, welche eine im Besoldungs- 
Etat Wl Stelle bekleiden, werden gleich bei ihrer Annahme auf Probe, wenn sie nicht dem aktiven 
eere als Personen des Soldatenstandes angehören, von dem Vorstande der Behörde, bei der sie eingetreten 
nd, beziehungsweise von dessen Vertreter vereidigt. Gehören dieselben jedoch während der Probedienstleistung 
noch dem aktiven Heere als Personen des Soldatenstandes an, so werpen sie vorläufig mittels Handschlags 
au Eidesstatt verpflichtet und erst nach Beendigung der Probezeit förmlich vereidigt. 
eide Kategorien erhalten nach Ablauf der sechsmonatlichen Probezeit, wenn sie sich bewährt haben, 
eine Anstellungs-Urkunde nach dem anliegenden Schema, in welcher die Kündigungsfrist, auf welche sie 
angenommen 8 Puspehrochen ist. Diese Urkunde wird von derienigen Behörde ausgestellt, welche die 
Anstellung zu bewirken hat. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 992. 5. 77. M. M. A. v. Kameke. 
Der bisherige . 
wird hierdurch und in Kraft dieser Uasallung als etatsmäßiger ....... 
......... .. ndigung angestellt. 
Es geschieht dies in dem Bertrauen, *. derselbe die Pflichten des ihm Übertragenen Amtes gemäß 
der ihm ertheilten Instruktion mit siets regem Eifer erfüllen, auch die strengste Verschwiegenheit über alle 
geheim zu haltenden Dirnst. ngelegenheiten beobachten werde, wogegen er sich des erforderlichen Schutzes in 
den mit seinem gegenwärtigen Amte verbundenen Rechten zu erfreuen haben soll. 
Zu vesse- Beglaubigung ist die gegenwärtige B.aun ausgefertigt worden. 
de en 118 
(L. 8S.) 
Bestallung 
für den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.