— 137 —
Armee-Verordnunge-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11. Jahrgang. Gerlin, den 17. Juli 1677. Nr. 18.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50.4. Abonnirt kam werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Suchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Lochstenße 69.
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders elne Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 148.
Dislekation des Füßtlier-Bataillons des 3. Brandenburgischen Infanterie-Reglments Nr. 20.
Berlin, den 10. Juli 1877.
Mitelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach Beendigung der dies-
jährigen Herbstübungen das Füsilier-Bataillon des 3. Brandenhurgischen. Infanterie-Regiments Nr. 20 von
reuenbrietzen nach Wittenberg zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
v. Voigts-Rhes.
No. 219/7. 4. 1.
Nr. *
Dislokation des Füftlier-Bataillons Infanterle-Regiments Prinz Friedrich der Nlederlande (2. West-
fälischen) Nr. 15 und des 1. und 2. Bataillous 6. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 55.
Berlin, den 10. Juli 1877.
Mineesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach Beendigung der dies-
jährigen Herbstübungen das Füsilier= Bataillon Infanterie Regiments Prinz Friedrich der Niederlande
(2. Westfälischen) Nr. 15 von Bielefeld nach Minden, das 1. Bataillon 6. Westfälischen Infanterie-Regiments
Nr. 55. von Minden nach Soest, das zweite Bataillon desselben Regiments von Höxter nach Bielefeld zu
verlegen sind. —
s Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Minlsterium.
No. 207. 7. A. 1. v. Voigts-Rhetz.
Nr. 150.
Dislekation des 2. Bataillons des Magdeburgischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 4.
Berlin, den 10. Juli 1877.
Mieg Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß im Herbst vieses Jahres
das 2. Bataillon des Magdeburgischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 4 von Erfurt nach Coblenz zu verlegen
ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
n v * Kiegs-Minssteriun.
J.
No. 220. 7. A. 1. v. Voigts-Nhet.