Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Realschule der reformirten Gemeinde zu Hamburg. 
Kriegs-Mini #erium Allgemeines Kiitge-Departement. 
4G. Voigts-Rhetz. 
No. 854. 5. 77. A. 2. 
Nr. 154. 
nrücklegung der Entfernung der einzelnen Garniseonorte von den Exerzir- und Schießplätzen bei 
8 8 den Ialhernrelten der höheren krurensnefehlehann. lebplãs 
Berlin, den 6. Juli 1877. 
5 chen n Reisen nach den Exerzir= und Schießplätzen Behufs der Inspizirung der Truppen sind zu unter- 
a. Exerzir= und Schießplätze, welche. als Garnison-Anstalten derjenigen Garnisonen, in deren 
Nähe sie liegen, zu betrachten sind 
W’’ und Schießplätze, bei win en dies nicht der Fall ist. 
Im Fa# e zu r. ist die wefferne Garnison als Reiseziel anzusehen, selbst dann, wenn ein inspi- 
zirender Truppenbefehlshaber in dem auf jenen Plätzen eingerichteten Barackenlager Unterkommen gefunden hat. 
gz die Tour von der betreffenden Garnison nach dem Exerzir= beziehungsweise Schießplatze sind 
Hach Truppenbefehlshaber und dessen Adjutanten eventuell nur die nachweislich entstandenen Fuhr- 
osten zu erstatten. 
In dem Falle zu b. sind die Plätze selbst als das Reiseziel anzusehen und kommen für die Reisen 
dorthin die verordnungsmäßigen Reisekosten zum Ansatz. 
Kriegs-Ministerium: Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 579/4. M. O. D. 8. 
Nr. 155. 
Berpflegung der Militär-Gefangenen in den Festungsgefängnissen. 
Berlin, den 9. Juli 1877. 
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 30. März 1877 — Nr. 757. 3. A. 2. — wird darauf aufmerksam 
genacht, da bäe iandirun der Lorpslegungskesten für die Militär-Gefangenen der Monat allgemein zu 
agen zu rechnen 
6 Bz für die —e sind die Kosten für jeden Tag der Verpflegung, ohne Rücksicht auf die 
Tageszahl er betreffenden Monats, zu gewähren 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Boigts-Rhetz. v. elet. Narbonne. 
No. 907. 6. 77. A. 2. s bes " 
Nr. 156. 
Zulagen bei Transporten von Dynamit-Patrenen. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Die no . 352 der Vorschrift zur Verwaltung der Artillerie-Depots bei Transporten von Pulver und 
ferteer Wupition an die Begleitmannschaften zahlbare Zulage ist auch bei Transporten von Dynamitpatronen 
i Liege-Minfsterium Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Caprivi. Rantenberg. 
No. 942/6. Art. 1.
	        
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