Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Nr. 186. 
Dislekation der 3. Eskadren 1. Westfälischen Hufaren-Regiments Nr. 8. 
Berlin, den 23. August 1877. 
Mieelst Allerhöchster Kabinets= Ordre vom 14. d. Mis. ist bestimmt worden, daß zum 1. Oktober d. Is. 
die dritte Eskadron 1. Westfälischen Husaren-Regiments Nr. 8 von Wiedenbrück nach Neuhaus zu verlegen 
ist, was hierdurch zur Kenntniß der Weme gebracht wird. - 
iegs-Ministerium. 
v. Kamele. 
No. 658. 8. A. 1. 
Gewährung einer Geldvergütigung für fehlende Büchsenmacher-Werkstätten. 
Berlin, den 30. August 1877. 
# Erreichung möglichster Gleichstellung wird genehmigt, daß denjenigen Truppen-Büchsenmachern, welchen 
erkstätten in fiskalischen Gebäuden von der Militär-Verwaltung nicht Überwiesen werden können, vom 
laufenden Etatsjahr — 1. April d. — ab und bis zu eintretender Ueberweisung derartiger Werkstätten 
eine Geldvergltigung von Fünzig Mark jährlich in Vierteljahresraten postnomerando für Rechnung des 
Ansgabekapitels 27 Titel 10 gewährt und in den Betriebskosten-Liquidationen der ärtlichen Garnison-Ver- 
waltungen verrechnet werden darf. 
  
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 1401 6. 77. M. O. D. 4. 
  
Nr. 188. 
Einthellung der Befatzungs-Truyppen von Elsah-Lothringen. 
Berlin, den 5. September 1877. 
Oes 5. Königlich Bayerische Chevauxlegers-Regiment Prinz Otto tritt mit dem 1. Oktober v. Is. von der 
30. zur 31. Kavallerie-Brigade als attachirt Über, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Tilly 
No. 82. 9. A- 1. 
Nr. 189. 
Einband der Diensvorschriften. 
Berlin, den 6. September 1877. 
D.- den Kommando-Behörden und Truppentheilen 2c. zur Aufbewahrung für Feld.Formationen Überwiesenen 
nicht eidetn Dienstvorschriften sind, soweit solche nur brochirt vorhanden, mit einem leichten Pappeinbande 
zu versehen. 
Die hierdurch entstehenden Kosten haben die Intendanturen auf Titel 10 des Kapitels 13 des Haupt- 
Abschnitts XI. der Einmaligen Ausgaben des Reichshaushalts-Etats für 1877/78 anzuweisen. 
Kriegs-Ministerium. 
. Tilly. 
No. 567. 8. 77. A. 2. v. Ti y
	        
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