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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11I. Jahrgang. Gerlin, den 29. Leptember 1877. Nr. 23.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der wiertelsährliche Hränumerationserreis dieses Blattes öcträgt 1.X# 50 J. Abonnirt kann werden: ¶ berhalb bei den
anstl ten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße
Bei Letterer erfo bng Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Peris heselben " 6 . der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4. berechnet. ous nicht für Nummern noch
besonders um Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 201.
Bergütung für die Abänderung der Abzeichen bei der Auffrischung vdon Bekleidungstücken.
Berlin, den 15. September 1877.
In Aschlaß an die Obtssseitigen Verfügungen vom 8. September 1875 Nr. 550/8 und vom 16. Februar
1876 Nr. 690/1 D. 3, und unter Bezugnahme auf den §. 13 des Reglements über die Bekleidung
und n der Armee im Diege werden als Vergütung für die mit der Auffrischung von Bekleidungs-
4ken verbundene Abänderung der baeichen an denselben nachstehende Sätze festgestellt, und zwar:
t des Besetzen einer Felbomtze... .... .
Aufsetzen des Kragens auf einen Woffenrock für Unterofsiziere ober Gemein
Aufsetzen der ermrelauschläge (event. einschließlich der t Vatien) auf e einen ihe fa-- Unier.
offiziere oder Gemeine .
Anbringen der Vorfiße an einen Waffenrock .............
Einsetzen der Achselklappen in einen Waffenrock oder Mantel .......
Aufsetzen der Abzeichen auf den Kragen eines Mantels .............
Besetzen einer Tuchhose mit blauen Streisen .............
- Anbringen eines rperle an eine Tuchhose....
ss Aussehen ver Knöpft auf einen Waffenroel.. ... ........
-- fetaeuMntl..................
In viesen Sitzen ist l Entschädigung für Näh= und Erleuchtungs-Material, sowie für das Hei
machen der Bügeleisen enthalten.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
Sandkuhl. Dresow.
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No. 322. 9. M. O. D. 3.
Nr. 202.
Kosten für die öffentliche Ausbietung der Lieferung von Bekleidungs-- und Ansrüstungsstücken.
Berlin, den 15. September 1877.
E- wird hierdurch bestimmt, daß, wenn Seitens der Truppen die Lieferung von Bekleidungs= und Aus-
rüstungsstücken, deren Kosten besonders zur Erstattung gelangen, öffentlich ausgeboten wird, die Kosten
der Siean in Uebereinstimmung mit dem achs in anderen Ressorts der Staatsverwaltung üblichen
Verfahren in der Regel den Lieferanten aufzuerlegen sind.