Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Nr. 215. 
Einreichung der Personal- und Oualistkationsberichte zum 1. Jannar 1878. 
Berlin, den 7. Oktober 1877. 
Zum 1. Januar k. Is. sind die Personalberichte mit ven zu diesem Termin fälligen Qualisikationsberichten 
und zwar unter unveränderter Aufrechthaltung des bisherigen Schemas einzureichen. 
Kriegs- 
v. Kameke. 
No. 178/10. A. 1. 
Nr. 216. 
Prämien für Soldaten polnischer Abkunft bei Erlernung der deutschen Sprache. 
Berlin, den 3. Oktober 1877. 
DOues reglementarischen Bestimmun iWrm hinsichts der Gewährung von Prämien für Soldaten polnischer 
ei Erlernung der deutschen Spra sind uu desbalb nicht in das neue Geldverp . ungs · legent 
7 das Preußische Heer im Frieden vom 24. 877 tbernommren worden, weil jene Prämien in 
gabe des Erlasses vom 29. Dezember 1875, r H A. 2. — A.--B.-Bl. Nr. 1 für 1876 — nich igt me 
in die Verpstegung-Aisnidgkionen aufzunehmen, sondern * dem ads zu Unterrichtsgeldenn der 
— Erlaß vom Dezember 1874, 12. A. 1b., A.-B.-Bl. Nr. 1 für 1875 — zu siuntt 
Die vorgedachten Prämten toͤnnen daher nach wie vor gewährt und angewiesen werden 
Eriegs · Vini ; Allgemeines ariegt. Departement. 
digis. .Ete 
No. 157. 9. A. 2. 
Nr. 217. 
Fesitellung der Bankostenanschläge durch den Intendautur- und Baurath. 
Berlin, den 4. Oktober 1877. 
Einvernehmen mit den übrigen betheiligten Ressorts des Kriegs-Ministeriums bestimmt das unterzeichnete 
ement Folgen 
Die wsgeetn über Neu- oder Umbauten bezw. Reparaturen, deren Schlußsumme die für die 
Superrevision gesetzten Minimalgrenzen von 3000 bezw. 9000 „KI nicht üÜbersteigen, sind ziffermäßig 
festzustellen und von dem Intendantur= und Baurath mit Ainen Pshellungsattst 8 dahin lautend: 
Revidirt und festgestellt auf 
„— in Worten — —/X — in Zahlen — J“ 
N. N. d . . N. 3 7 
. N. 
sch Intendantur= und Banrath 
zu versehen. 
Es wird noch ausdrücklich hervorgehoben, daß verartige der edgültigen Früikellung in der Provinzial- 
Onstanz unterliegende Bankostenanschläge, wenn sie Behufs Bewilligung der Baugelder oder aus sonstiger 
Veranlassung an die zuständige Zentral-önstan gelangen müssen, vor der Einreichung zu revidiren und mit 
dem Fchstellingetten des Intendantur- und Bauraths zu versehen find. 
Lreg-Minsferium. Milttär-Oekonomie Departemen. 
trott. Sandkuhl. 
No. 205. 9. M. O. D. 4.