Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Beurlaubung, vom kommandirenden General auf den ältesten, demselben als Divisionskommandeur 
oder als Gouverneur unterstellten General über. 
2) Absatz 2 der Ordre vom 1. November 1855 betreffend die Geschäftsführung bei den General= 
kommandos ist dahin zu modifiziren, daß an Stelle des ältesten „Divisionskommandeurs" der älteste, 
„dem kamurdirerden General als Divisionskommandeur oder als Gouverneur unterstellte General“ 
zu treten hat. 
Das Kriegs-Ministerium hat diese Bestimmungen der Armee bekannt zu machen. 
Berlin, den 25. Oktober 1877. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 6. November 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 915. 10. A. 1. 
Nr. 238. 
Ressortwessel der Artilleriedepots zu Coblenz und Ulm. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch im Berfolg Meiner Ordre vom 2. Juli d. Os., 
daß das Artilleriedepot zu Coblenz der 3. und das Artilleriedepot zu Ulm der 4. Fuß-Artillerie-Brigade vom 
1. Januar 1878 ab unterstellt wird. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 25. Oktober 1877. · 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 2. November 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die 
Artilleriedepots zu Coblenz und Ulm auch für die Folge in der bisherigen Verbindung mit den Intendamturen, 
bezw. des 8. und 14. Armeekorps verbleiben. 
Die dem Giest vom 24. August 1874 Nr. 807/8 74 à Ue (Nr. 164 im Armee-Berordn- Bl. 
Nr. 17 #½ 1874) angeschlossene Uebersicht ist dementsprechend nur in Beu auf die Verwaltungebezirke der 
3. und 4. Fuß-Artillerie-Brigade, bezw. der viesen beiden Brigaden unterstellten Artillericbepots, zu ändern. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 998. 10. 77. Art. 1. 
Nr. 239. 
Bekleidung und Ausrüstung der etatsmäßigen Mannschaft der Unteroffizier-Berschule zu Weilburg. 
uf den Mir gehaltenen VBorttag bestimme Ich: die etatsmäßige Mannschaft der Unteroffizier-Vorschule 
zu 
Weilburg erhält die Uniform der Unteroffizier-Schule zu Biebrich, jedoch mit rothen Vorstößen an den Aermel- 
patten und mit der ferneren Maßgabe, daß auch die Unteroffiziere wie die Gemeinen den Namenszug F.B. 
auf dem Wappenadler des Helmes tragen. 
Berlin, den 25. Oktober 1877. 
- Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 7. November 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht. 
Kriegs = Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 883. 10. 77. A. 2.
	        
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