Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11. Jahrgang. Herlin, den 30. Dezember 1677. Nr. 30.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.1 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 herechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesett ist.
Umwandlung der bisherigen Bezeichnung „Festungs-Bau-Direktor“ und „Festungs-Bau--Direktion“
in „Ingenieur--Offtziere vom Platz“ und „Fertifikation“.
Auf den Mir Aeeltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Festungs-Bau-Direktionen von Königsberg, Posen,
Feste Boyen, Wilhelmshaven und Friedrichsort fortan die Bezeichnung „Fortifikation“ erhalten und der
Amts-Titel „Festungs-Bau-Direktor“ allgemein in „In eneur-Dssigier vom Platz“ umzuwandeln ist. Das
Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 15. November 1877. Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 17. Dezember 1877.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur allgemeinen
Kenntniß gebracht, daß fortan auch an Stelle der Bezeichnung „Befestigung an der unteren Elbe“ diejenige
„Fortisikation zu Cuxhaven“ zu treten hat. Die Ingenieur-Offiziere, welche die Befestigungsbauten an der
unteren Elbe und Weser leiten, führen fortan den Titel „Ingenieur-Ofsiziere vom Platz“.
Kriegs-Ministerium.
No. 441. 11. 77. Ing. v. Kameke.
Nr. 264.
Verleihung don Fahnenbändern an das 1. und 2. Bataillon des Pommerschen Füfilter-
Regiments Nr. 34.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich dem 1. und 2. Bataillon Pommerschen Füsllier-Regiments
Nr. 34 Fahnenbänder mit der Inschrift: „Für Auszeichnung dem vormaligen Königlich Schwedischen Leib.
Regiment Königin“ verleihen und hiermit das denselben von Meinem in Gott ruhenden Herrn Vater ver-
beber Andenken, bestehend in obiger Inschrift auf dem Flaggentuche, welches durch die Zeit und die ruhm-
voll bestandenen Feldzüge vernichtet ist, wiederherstellen. Die Fahnenbänder sollen von hellblauer Farbe mit
goldener Einfassung sein, auf denen obige Inschrift in silbernen Buchstaben sich befindet. — Das Kriegs-
Kinisterium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 22. November 1877.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 21. Dezember 1877.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Krie erium.
No. 11. 12. 77. A. 2. v. Kameke.