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Armee-Verordnungo-latt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11. Jahrgang. erlin, den 3. Februar 1877. Nr. 3.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: Eßerhalk bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, is Berlin bei der Expedition, Kochstraße
Bei Letzterer erfolgt aug der Vertauf. einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet — nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 23.
Uehungen des Beurlanbtenstandes für 1877/78.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß hinsichtlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes für
das Etatsja ab# 1. April 1877/78 Vorbereitungen nach den nachfolgenden Festsetzungen zu treffen sind. Weitere
Befehle bleiben vorbehalten.
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Es werden zu diesen Uebungen aus der kandwehr und der Neserve einberufen:
a. bei der Infanteriet ... .11800Maan
b. bei den Jägern und Schtorn ... 2,500 -
c. bei der Feld-Artillerie ...... 6,600
d. bei der -Ariilleie 602250
e. bei den Pionie ...... 3,680
f. bei dem gitnbesm-gezinen ...... 1140-
g. bei dem Train ·
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Die nähere Vertheilung, sowie die Bestimmung über Anrechnung der Offizier= Aspiranten, Unter-
offiziere, Lazareth= und Unter= Lazarethgehülfen und der in einzelnen Verwaltungszweigen auszubildenden
Mannschaf ten hat durch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen.
20 Ueber Einziehung von Mannschaften des Beurlaubtenstandes zur Komplettirung der an den großen
Heröst-Uebun en Theil nehmenden Truppentheile wird besondere Verfügung getroffen werden.
3) Die Dauer der unter 1 gedachten Uebungen für die Landwm 4 und alle Train-Mannschaften
— die Tage des Zusammentritts und Auseinandergehens am Uebungsorte mit einbegriffen — beträgt für
dies Kahr 12 Tage. Wo es im Interesse der Ausbildung für wolischenswerth erachtet wird, kann für die
Reservisten, je nach Bestimmung der General-Kommandos, beziehungsweise obersten Waffen- Instanzen, diese
lehungset bis zu 20 Tißen verlängert werden.
Die zu diesen Uebungen aus dem Beurlanbtenstande einzuziehenden Offiziere und Unterofsiziere
haben überall ane Tag früher am Uebungsorte einzutreffen, wie die übrigen Mannschaften.
In erster Linitz werden diejenigen Mannschaften einberufen, die noch nicht mit der neuen Waffe
ausgebilden sind.
) Die Uebungen bei der Infanterie werden durch die General-Kommandos, bei den anderen Waffen
durch die 5* Wassen-Instanzen geleitet.
Die Uebungen der Landwehr-Infanterie, sowie die der Fuß-Artillerie finden im Allgemeinen in
Kom —*i die des Trains in Kompagnien, beziehungsweise Sanitäts-Detachements statt, welche sämmtlich
zu diesem Zwecke besonders formirt werden.
bei den Pionieren und dem Eisenbahn-Rezimemt die Formation besonderer Kompagnien
rs iß -eutscheiden die betreffenden obersten Waffen-Instanzen
Die Uebungsorte der Garde-Landwehr-Infanterie werden nach Analogie der von Mir im vorigen
Jahre gesaschien Vocschlöge Seitens des General-Kommandos des Garde-Korps bestimmt.