Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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1 Garnitur neuer Waffenrockbesätze mit Einlage zum Besetzen der Sonntags-Röcke, 
das Aufnähelohn von 25 Pf. wird vom Lehr-Infanterie-Bataillon in derselben Weise, wie das 
Sohlenaufnähegeld (efr. ad IV sub c.) eingezogen. 
4 erner ist zur Instandhaltung ver Bekleidungs--Gegenstände ein Quantum von blauem und blau- 
melirtem Tuch, sowie etwas Futterleinewand als Flickmaterial an das Lehr-Infanterie-Bataillon einzusenden. 
seh wiliche Stücke müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten 
versehen sein. 
ie Truppentheile haben darauf zu achten, daß die zum behr-Infanterie-Oataillon Kommandirten 
mit vollkommen guter Fußbekleidung versehen sind, da dieselbe in Folge der eigenthümlichen Dienstverhält- 
nisse daselbst bedentend leidet. 
VI. Uebersendung der Paradesachen 2c. « 
Der Marsch der Mannschaften zum Lehr-Infanterie-Bataillon erfolgt im Dienst= (dem dritten) 
Anzuge, sowie mit vollständiger Ausrüstung und Bewaffnung. 
» ie übrigen zu verpackenden Gegenstände müssen regimenterweise in einem Pachgefäß verpackt, so 
zeitig abgesandt werden, daß sie spätestens 10 Tage vor dem Jasammemteit des Bataillons bei demselben 
eintreffen. Die Frachtkosten werden vom Lehr-Infanterie-Bataillon gezahlt und demnächst liquidirt. Privat- 
Effekten der Kommandirten dürfen nicht verpackt werden. 
Die Packgefäße bleiben bis zur Auflösung des Bataillons bei demselben asservirt, werden demnächst 
auf Kosten der Regimenter event. wieder in Stand gesetzt und zur Rücksendung der Sachen benutzt. 
Die Frachlkosten für die Rücksendung werden von den resp. Truppentheilen liquidirt. 
VII. Marsch-Angelegenheiten. 
Die Kommandirten müssen an dem für den Zusammentritt des Lehr- Infanterie-Bataillons gesee. 
setten Tage bis spätestens 2 Utr Nachmittags evenl. Tags zuvor in den Communs bei Potsdam eintreffen. 
ie Kosten für den Marsch von der Garnison resp. dem Sammelpunkt bis nach Potsdam werden 
vom Lehr-Infanterie-Bataillon liquidirt. Die Kommandoführer haben deshalb dem Bataillon hierüber 
Rechnung zu begen. 
Bei Ffsösung des Bataillons werden die Uebungsmannschaften transportweise ihren Negimenter 
resp. allein stehenden Bataillonen zugeführt und zwar werden diejenigen Mannschaften, die den Garnison- 
Ort ihres General-Kommandos passiren müssen, dem Letzteren Behufs Weiterinstradirung überwiesen. 
Einzelentlassungen direct vom Lehr-Infanterie-Bataillon zur Reserve oder zur Disposition des 
Truppentheils finden nicht statt. 
» VIII. Geldverpflegung. 
Die Offiziere und Aerzte erhalten ihr Gchalt während der Dauer des Kommandos vom Lehr-In- 
fanterie-Bataillon und zwar vom 1. des auf den Eintreffelag folgenden Monats ab bis incl. des Abgangs- 
monats; dasselbe wird bei ven resp. Bataillonen als erspart berechnet. - 
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den resp. Truhfentheilen zur Abführung Übersandt werden. • 
Die Kleider-Kassen-Beträge verbleiben bis zum Schluß des Kommandos zur Disposition der be- 
treffenden Offiziere in der Kasse des e anfanterie Bataillans deponirt. Die etwaigen Bestände werden 
nach Ablauf des Kommandos den resp. Truppentheilen überwiesen. · 
Die Unteroffiziere und Mannschaften werden von 1 resp. Truppentheilen bis zum Tage des 
Zusammentritts des Lehr-Infanteric-Bataillons einschließlich gelshnt; von da ab erhalten dieselben ihre Ver- 
pflegungs-Kompetenzen dagegen vom Lehr-Infanterie-Bataillon. · » 
Mit dem Tage der Auflösung treten die Kommandirten wieder aus der Verpflegung des Lehr- 
Infanterie-Bataillons und in die Verpflegung ihrer resp. Truppentheile. » » 
Dem Lehr-Infanterie-Bataillon ist daher jedes Aufrücken in eine höhere Löhnungsklasse, unter der 
bestimmten Angabe des Tages, von welchem ab die höhere Löhnung zahlbar ist, mitzutheilen. 
Die als Ersatz für zurückberusene Leute zum Lehr-Infanterie-Bataillon Kommandirten werden be- 
züglich Zahlung der Kompetenzen nach gleichen Grundsätzen behandelt, sind also bis incl. Tag des Eintreffens 
von ihren Truppentheilen zu löhnen. % · ' « 
ee zurückberufenen Leute treten mit dem Tage des Abmarsches wieder in Verpflegung ihrer 
ruppentheile. 
Die Zulagen, welche den Kommandirten aus den Ersparnißfonds ihrer Regimenter gewährt werden, 
zahlt das Lehr-Infanterie-Bataillon monatlich vorschußweise und wird dieses Geld quartaliter von der Ge-
	        
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