Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11. Jahrgang. Herlin, den 28. Febrnar 13877. Nr. 5.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Uniforn der zu den Offizieren von der Armee versegten, bezlehungsweise à la sulte der Armee
hestellten, sewie der mit der Erlaubniß zum Tragen der Armee-Unisorn derabschiedeten Offiziere.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Ergänzung der Ordre vom 30. April 1851, daß die
u den Offizieren von der Armee versetzten, beziehungsweise à la suite der Armee gestellten und die mit der
trlaubniß zum Tragen der Armee-Uniform verabschiedeten Offiziere der Feld- (excl. reitenden) Artillerie, der
Fuß-Artillerie, des Ingenieur-Korps und des Eisenbahn-Regiments die Armee-Uniform für Infanterie, die
Offiziere derselben Kategoric von der reitenden Artillerie und dem Train die Armee-Uniform für Kavallerie
— die Verabschledeten mit den entsprechenden Abzeichen — zu tragen haben. Als Kopfbedeckung wird zu der
Armee-Uniform getragen: von den Oifirieren der Infanterie, der Jäger und Schützen, des Ingenieur-Korps
und des Eisenbahn-Regiments der Infanterie--Helm älterer Form (— mit eckigem Vorder- und abgerundetem
Hinterschirm und mit Blättern —) mit heraldischem Adler und dem Namenzuge FR., von den Offizieren der
Kavallerie und des Trains der Dragoner Helm mit gelben Beschlägen; von den Offizieren der Artillerie der
Artillerie-Helm — nach älterer Form — mit heraldischem Adler und dem Namenszuge FR. — An den Helmen
wird von den Offizieren aller Waffen bei entsprechender Gelegenheit ein weißer Haarbusch geführt.
Das Kriegs--Minesterium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 15. Februar 1877.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 23. Februar 1877.
Vorßehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 456. 2. 77. M. O. D. 8.
Nr. 42.
Ruisermrung bes militair-pharmazentischen Persenals.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die in beiliegender Nachweisung enthaltenen Bestimmungen
über die Uniformirung des militair pharmazeutischen Personals, unter Aufhebung aller über denselben Gegen-
stanp früher ergangenen Vorschriften.
Das Kriegs-Ministerium hat danach das Weitere zu veranlassen.
“ Berlin, den 15. Februar 1877.
Wilhelm.
An das Kriegs--Ministerium. v. Kameke.