s. in Berli
bei 1. der General-Staatskasse,
2. der Kontrole der Staatspapiere,
3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkt
4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,
5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Geenstände,
6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Militair= und Bau-Kommission stehenden Kasse;
b. in den Provinzen
bei 1. den Regierun „auptkassen,
2, den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,
3. der Landeskasse in Sigmaringen,
4. den Kreiskassen,
5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover,
W Hessen-Nassau und Rheinland,
6. den Bexirkskafsen in den Hohenzollernschen Landen,
7. den Forstkassen,
8. den Haupt-Zoll= und Haupt.Steuerämtern, sowie
9. den Neben-Zoll= und den Stenerämtern
zur Einlssung gebracht werden.
Der Finanz-Minister.
Camphausen.
Finanz-Ministerinm. Berlin, den 4. Februar 1877.
Der Königlichen Regierung übersende ich eine Bekanntmachung, betreffend die Einlsung und die
bevorstehende Präklusion der Tpichen Kassen-Anweisungen vom 2. November 1851, 15. Dezember 1856
und 13. Febrnar 1861, mit dem Veranlassen, dieselbe sofort und demnächst noch dreimal in Zwischenräumen
von sechs zu sechs Wochen durch das Amtsblatt, die Kreisblätter, geeignete I#itungen und durch die Orts-
behörden des dortigen Bezirks veröffentlichen zu lassen, sowie hiernach die Einlösungskassen, sämmtliche Kassen
des dortigen Ressorts und die Kassen der unter ihrer Aufssicht stehenden Institute mi# Anweisung zu versehen.
ie Spezialkassen haben, wie denselben erneut einzuschärfen ist, die von ihnen in Zahlung ange-
nommenen, beziehungsweise eingelssten Staatspapier-Gelvzeichen der qu. Arten, nach den Sorten getrennt,
ohne Verzug an die Regierungs-Hauptkasse (Landeskasse in Sigmaringen) abzuliefern. Von der letzteren
find die Geldzeichen in möglichst abgerundeten Beträgen, nach den Sorten getrennt, am Schlusse jeder Woche
an die Konwole der Staatspapiere glereeren einzusenden.
Diese Anordnungen sind insbesondere auch für den Kreis Herzogthum Lauenburg zu befolgen.
Der Finanz-Mirister.
Camphausen.
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An sämmtliche Königliche Regierungen.
I. 1467. II. 1682. HI. 1844. XIV. 13812.
Nr. 46.
Formatien der Militair-Schießschule für 1877.
Berlin, den 24. Februar 1877.
In Betreff der Formation der Militair-Schießschule für 1877 wird Nachstehendes bestimmt: ·
1) Die Kommandirungen zu den beiden Lehrkursen bezw. zur Stammkompagnie und der Versuchsabtheilung
der Militair-Schießschule e seitens der einzelnen General. Kommandos nach Maßgabe der an-
liegenden Uebe rficht stattzuftuden.
Für die Stammkompagnie und die Versuchsabtheilung sind nur solche Mannschaften aus-
zuwählen, welche noch bis zum 1. Oktober 1878 zum aktiven Dienst verpflichtet sind.
Hirnsichts der von den Jäger= #c. Bataillonen zu kommandirenden Offiziere und Mannschaften
die Inspektion der Jäger und Schüden das Erforderliche zu veranlassen.