die in den Lazarethen vorkommenden Sterbefälle von Militairpersonen sind in den Lazarelh= Scheinen, gu
welchen das Schema auf Seite 72 der Instruktion zur ünesabenen der änztlichen Rapport= und Bericht-
erstattung f geben ist, noch nachstehende, in dem Formular bis jetzt nicht vorgesehene Angaben zu machen:
*7 Fichiensshekennent der Aufzunehmenden,
b. Wohnort,
.Ob der Auszunesimende verheirathet, und wenn dies der Fall, Vor- und Familienname der Frau,
4. Vor- und Familienname des Vaters und resp. der Mutter des Aufzunehmenden,
.Stand oder Gewerbe des Vaters oder event. der Mutter desselben
und
k. Wohnort des Vaters resp. der Mutter besselben.
Bis dahin, wo die bei der Königlichen Staatsbruckerei 6%t vorhandenen Bestände des bisherigen
Formulars zum Lazareth-Schein aufgebraucht sein werden, sind daher bei der Ausfüllung des Letzteren die
voraufgeführten Angaben — soweit nöthig auf der zweiten Seite des Formulars — in Gobnlicher Schrift
nachzuspragen. Wegen der künfigen Herstellung der Formulare zum Lazareth-Schein mit Berücksichtigung ver
mehrerwähnten Angaben ist das Eserderliche diesseits eingeleitet worden.
Kriegs-Ministerium. Militair-Medizinal-Abtheilung.
No. 538. 12. M. M. A.
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