Die Korps-Intendanturen haben die betreffenden Lieferanten auf die genaue Innehaltung ver
kontraktlich übernommenen Verpflichtungen ernstlich verwiesen, in 9 Fällen Konventional bew. Ordnungs-
afen verfügt, in 2 Fällen die Lieferung in andere Hände gelegt, ein Lieferant ist von jeglicher Betheiligung
an den diesjährigen Lieferungen ausgeschlossen worden.
Zugleich ersucht das unterzeichnete Departement die Kniglichen General-Kommandos ergebenst, den
dem vorallegirten §. 156 einzureichenden Berichten hinsichtlich der für begründet befundenen
Ve eschwerdefälle für die Zukunft eine Zusammenstellung nach folgendem Schema gefälligst beizufügen:
i 1. B 5
SBeschwerdeführender Garn Nan- Gegenstan); Art der senlcheidung
z schwerdefüh r isen des * S pen schaffenheit Ersatz 3 der
E Truppentheiil. 2c. Lieferanten. 5#½ Lieferung. Lieferung. leistung. Intendantur. *
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Der Berichtd des Präses der schiederichterlichen HKommisston an das Königliche General-Kommando
munß nach 8. 166 des Natural der Verhandlung jedesmal angeschlossen werden.
genn Minhrem —. —2
No. 827. 2. M. 0. D. 2. " dar
Nr. 56.
Zusammenttellung get die Alerhä#e Verordunug über die erlltuen des, des ——— bon
6. Februar 1873 ebänbernben bezw. ergänzenden Berfügun
Berlin, * * Februar 1877.
Die beigeügte aamnfeellun. der die Allerhöchste Verordnung über vie Organisation oes Sanitäts-Koms
— vom 6. Februar 1873 nebst Ausführungsbestimmungen abändernden beziehungsweise ergänzenden Verfügungen
ist der gedachten Allerhöchsten Verordnung als Anhang beizufüg
“ BGies Mitat MedkmaL Aczelms.
Flügge. Coler.
No. 641. 2. 77. M. M. A.
Hierzu eine Beilage.