Berlin, den 24. Mäcz 1875.
Ad §. 34. Zur Beseitigung möglicher Zweifrl wird bekannt gemacht, da
is im zech der Fueschber le ogenannte aint gewact kae
dem in der Allerhöchsten Ordte vom 25. Dezember v. J. festgesetzten Saße für
Portepeefähnriche zu empfangen haben.
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
444/2. M. M. A.
Berlin, den 25. November 1875.
Ad §8. 30 und 31. Euer 2c. wird auf die gefällige Anfrage vom 27. Sep-
tember ct. ergebenst erwiedert, wie den Chefärzten in ven Friedenslazarethen eine
Mitwirkung bei der Urlaubsertheilung an Ober-Militairärzte, auch wenn letztere als
ordinirende Aerzte im Lazarelh fungiren, durch die besehe Bestimmungen nicht
beigelegt ist, und auch nicht beabslchtigt wird, in dieser Hchiehung eine Aenverung
etwa dahingehend herbeizuführen, daß von den ordinirenden Aerzten zu einer
wech ten Beurlaubung das vorherige Einverständniß des Chefarztrs nachzu-
uchen se
Es ist Sache vesjenigen Regiments-- #c. Arztes, welchem das Recht der Urlanbs-
ertheilung zusteht, eine solche überhaupt nur dann eintreten zu lassen, wenn er
sich pflichtmäßig, und zwar unter Umständen auch durch eine vorherige Rücksprache
mit dem Chbefarzt, die Ueberzeugung verschafft hat, daß der Dienst des zu beur-
laubenden Arztes nach jeder Richtung hin, also auch im Lazareth, sicher yestellt ist.
Wenn in dieser Beziehung streng verfahren wird — worüber die vorgesetzten
Instanzen zu wachen haben —, so wird eine Meinungsverschiedenheit, wie sie in
Cöln vorgekommen, in einem anderen Korpsbezirk aber bisher nicht hervorgetreten
ist, ohne Zweifel vermieden werden.
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
1040/ M. M. A.
Berlin, den 5. März 1876.
Ad * 3 zu §. 2 der Ausfübrungd-Bestimmungen. Vom 1. April cr. an
sind den Divislonsärzten von den Aerzirn des Divislonsbereichs anf dem Instanzen-
wege die monatlichen und halbjährlichen Krankenrapportr und Berichte nebst den
instruktionsmäßigen Beilagen einzureichen. Die Divisionsärzte haben dieselben
nach Analogie der General-Kranken-Rapperte zu Divisions-Kranken-Rapporten zu-
sammenzustellen, wozu auch das Schema des General-Ktranken-Rapportes zu ver-
wenden ist, und dann un Euer 2c. zur Anfertigung des Lorzeapporten einzu-
schicken. Estpaige näherer Bestimmungen zu treffen, z. B. Über den Termin der
Eintrichung an Euer er. wird ebenmäßig anheimgestellt. Die Abkheilung hofft
jevoch, uet eine Verzögzerung in der Einsendung der Rapporte nach hier kaum
wird eintreten können, weil die Bearbeitung der General-Rapporte in Ener #.
Bäreau rine entsprechend kürzere Zeit in —. nehmen wird.
Da die Divistonsärzte kein Büreau haben, so ist viesseits nichts en ein-
zuwenden, wenn die Rapporte rc. in den Geschäftszimmiern der L bear-
beitet detden; weitere als die bisherigen Arbeitsträfte zn gewãhren, lann diesseits
nicht für Sororruch erachtet werden.
Die Abtheilung glaubt, daß auf diese Weise den Divisionsärzten ihre Auf-
*rN mit allen fanitren Angelegenheiten der Truppen und Garnisonen ihres
ienstbereichs genau vertraut zu gen wesentlich erleichtert werden wird. Die