Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Nr. 58. 
Schanzzeug der Infanterle. 
Auf den Mir gehaltencu Vortrag genehmige Ich, daß dem tragbaren Schanzzeug eines Infanterie= oder 
Jäger-(Schützen.) Bataillons zwanzig Beilpicken nach dem Mir vorgelegten Movell hinzutreten, welche auf 
die klatsmäsige Anzahl Beile eines jeden Bataillons in Anrechnung zu bringen sind 
Die Einführung der Beilpicken hat nach Maßgabe der zur Beschaffung derselben verfügbaren Mittel 
stattzufinden. 
Berlin, den 8. März 1877. 
Wilhelm. 
v. Kamcie. 
Berlin, den 14. März 1877. 
Verstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Betreffs 
der Ueberweisung der Beilpicken an die Infanterie= und Jäger= (Schützen-) Bataillone wird besondere Mit- 
theilung erfolgen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 337. 3. 77. A. 2. 
Nr. 59. 
Berichtigung des 8. 19, 10 der Kondwehr-Ordag. 
Berlin, den 5. März 1877. 
Im 8. 19, 10 der anpwehe= Ordnung ist nach den Anfangsworten „Wann die“ einzuschalten: 
nach Maßgabe der §§. 13, 3, 4 und 5 der Kontrol-Ordnun 
Es verbleibt hürnach die Verfügung über die wegen Felvdienstunfähigkeit hinter die letzte Jahres- 
klasse der Landwehr Zurückgestellten den General-Kommandos. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kaomekc. 
No. 906. 2. 76. A. 1. 
  
Nr. 60. 
Nachtrag zu dem Reglement über die Serdis-Kompetenz der Truppen im Frieden dom 20. Februar 1868. 
Berlin, den 9. März 1877. 
Zu dem unterm 20. Februar 1868 Allerhöchst bestätigten Reglement über die Servis--Kompetenz der Truppen 
im Frieden ist ein, die Aenderungen 2c. bis ulte. Dezember 1876 umfassender Nachtrag zusammengestellt und 
letzterer bereils zur Vertheilung gelangt. 
ofern ein weiterer Bedarf hiervon zur Komplettirung etwa asservirter 2c. Exemplare des qu. Regle- 
ments erforderlich werden sollte, ist derselbe hierher anzumelden. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Sandkuhl. 
No. 361. 3. 77. M. O. D. 4. 
Nr. 61. 
Berichtigung zu den „Preisverzeichniß von den reglementsmäßigen eielsen Seitengewehr, und 
Lanzenthellen, beim Berkauf an die Truppen, pro 1 
-*7*□* ven 12. März 1877. 
Seite 4, Zeile 19 von unten ist der bei der Fua- „Gebr. Weyersberg für eine „Klinge ohne Sägerücken“ 
ausgewerfene Preis von „1 I4“" 1.X 40.“ abzuändern 
Kriegs- iuerum Friuuzemems nn** 
v. Voigt *8 r* Rautenberg. 
No. 26 1r
	        
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