Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

Armee-Verordnunge-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
11. Jahrgang. gerlin, den 22. März 1877. Nr. 7. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Berkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders elne Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
  
  
Einreichung der Anträge auf Berleihung des Dienstauszeichnungskrenzes für Olsiitere und Sanitäts- 
Offiziere des sehenden Heeres und Ausfertigung der Besitzzengnisse. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung des Abschnitts 1 Passus 4 des Statuts vom 
18. Juni 1825, daß künftig die Anträge auf Verleihung des Dienstausgeichnun sSkreuzes mit den Gesuchslisten 
Her den Monat März jeden Jahres Mir vorzulegen sind. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das 
eitere zu veranlassen. 
Berlin, den 4. Januar 1877. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
In Verfolg Meiner Ordre vom 4. Januar dieses Jahres, die Einreichung der Anträge auf Verleihung 
des Dienstauszeichnungskreuzes mit den Gesuchslisten betreffend, bestimme Ich in Abänderung der Ordre vom 
1. Februar 1826, daß die Ertheilung der Beglaubigungsscheine über den rechtmäßigen Besitz der Dienst- 
auszeichnungskreuze in Zukunft nach dem vorzeschriehenen Schema durch die General--Kommandos resp. General= 
Inspektionen, Inspektionen und sonstigen Kommanvo- 2c. Behörden, an welche Meine Entscheidung auf die 
Gesuchslisten direkt ergeht, durch das Kriegs-Ministerium aber nur noch für die demselben angehrenden resp. 
direkt unterstellten, sowie für diejenigen Offiziere und Sanitätsoffiziere zu erfolgen hat, welche keiner der 
vorbegeichneten Kommando= #. Behörden unterstellt sind. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Erforder- 
liche bekannt zu machen. 
Berlin, den 8. März 1877. 
  
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerinm. v. Kameke. 
Berlin, den 18. März 1877. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
ur Ausführung der Allerhöchsten Ordre vom 4. Januar cr. wird Folgendes bemerkt: 
1) Die Ueberweisung des Bedarfs an Dienstauszeichnungskreuzen ist von den Königlichen General= 
Kommandos 2c. in Zukunft direkt bei dem Montirungs-Depot in Breslau nachsufachn resp. von 
diesem zu bewirken, wonach sich der Erlaß des Kriegs = Ministeriums vom 20. Oktober 1875 — 
A.-V.-Bl. Nr. 22. pro 1875 — modiftzirt. 
2) Die Anträge auf Verleihung des Dienstauszeichnungskreuzes sind auch für die Folge nach dem bei 
dem Erlasse des Kriegs-Ministeriums vom 21. Dezember 1872 — A.-V.-Bl. Nr. 50 pro 1872 — 
befindlichen Schema aufzustellen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke.
	        
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