Armee-Verordnungo-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
11. Jahrgang. Berlin, den 31. März 1877. Nr. G.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der Prümumertione re dieses Blattes beträgt 1.4 50 4.— Abonnirt e P außerhalb bei den
stalten und fen Buchhan andlungen, in Berlin bei der Expedition, 69.
8 it einzelner umern deesent Blattes; der Peris diteen. r— 6 nach der Anzahl
** Em— wieder Druckbogen von à# Seiten wird dabei mit 20 4. berechnet , falls nicht für einzelne Nummern noch
onders. — ere 090 festgesetzt ist
Nr. 65.
Dlesjährige größere Truppenübungen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesfährige röheren Tru benübungen:
1) Für das Garde-Korps hat das General-Kommando desselben aushläge einzure sen, dabei aber
auf blichst Kostenersparni Bedacht zu nehmen.
Das 3. Garde-Regiment z. F. und das 4 Garde-Grenadier-Regiment Königin betheiligen
ch an den Uebungen des X. bczichungeweile VIII. Armee-Korps.
2) Das VII., VIII. und XIV. Armee-- * sollen — jedes für sich — große d erbstübungen vor Mir
abhalten. Alle drei Armee-Korps haben soviel Mannschaften aus dem Beurlaubtenstande ein-
uberufen, daß die in dem Friedens-Etat vorgesehene Mannschaftsstärke bei dem Abrücken zu den
khungen sreeict wird.
Betresso Zeit und Ort dieser Uebungen will Ich rx.t Vorschlägen entgegensehen.
3) Die übrigen mer Korde baben, soweit nicht aus Nr. 5 dieser Ordre Abänverungen sich ergeben,
die im Abschnitt I. des Anhangs III. der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten Uebungen
mit der Einschränkung abzuhalten, daß die Divisionen nur zu zehntägigen Divisionslbungen zu-
sammengegogen werden und bei letzteren
die Dauer der Periode b. auf 3, die der Periode c. auf 2 Tage i#Weseet wird,
ein Quartierwechsel nur in Periode b. und ein Manöver beider Divisionen gegen einander
Überhaupt nicht stattfinden debß
4) Wo bie Heranhiehung der Artillerie esten verursacht, ist von der nach Abschnitt I. des Auhang III.
der vorerwähnten Verordnungen vorge cheaen utheil von Artillerie an die Brigaden während
der letzten Tage ihrer Uebungen abzusehen u dem rarzuen der Kavallerie-Brigaden hat eine
seunt von nicht reitender Artillerie ganz zu unterbleiben.
5) ) ebung der Kavallerie im Brigade= und Divisions-Verbande sind unter Kommando des
General-Majors v. Wichmann, Kommandeurs der 25. Kavallerie-Brigade (Großherzogl. Hesstschen)
auf 13 Tage . iehen:
essische Husaren-Regiment 13,
essische Husaren-Regiment Rr.
die 25. avallerie-Brigade (Groß *8. helsische, (die Regi enter zu 4 Esladraue),
sowie eine reitende Batterie des Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 und
die reitende Batterie des Großhergoglich Hessischen ege sn 11, Nr“. 25 (Groß-
herz Püiches Artillerie-Korps).
egen Hinzutritts einer pritten Kavallerie-Brigade zu dieser Division und Kommandirung
der Brigade - Kommandente, sowie eines Generalstabs- Offiziers behalte Ich Mir weitere Bestim-
mung vor.
In administrativer Beziehung ressortirt die — Division von dem General-Kommando
beziehungsweise der Intendantur des XI. Armee-Korps.