Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

Armee-Verordnungo-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
11. Jahrgang. Berlin, den 31. März 1877. Nr. G. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der Prümumertione re dieses Blattes beträgt 1.4 50 4.— Abonnirt e P außerhalb bei den 
stalten und fen Buchhan andlungen, in Berlin bei der Expedition, 69. 
8 it einzelner umern deesent Blattes; der Peris diteen. r— 6 nach der Anzahl 
** Em— wieder Druckbogen von à# Seiten wird dabei mit 20 4. berechnet , falls nicht für einzelne Nummern noch 
onders. — ere 090 festgesetzt ist 
Nr. 65. 
Dlesjährige größere Truppenübungen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesfährige röheren Tru benübungen: 
1) Für das Garde-Korps hat das General-Kommando desselben aushläge einzure sen, dabei aber 
auf blichst Kostenersparni Bedacht zu nehmen. 
Das 3. Garde-Regiment z. F. und das 4 Garde-Grenadier-Regiment Königin betheiligen 
ch an den Uebungen des X. bczichungeweile VIII. Armee-Korps. 
2) Das VII., VIII. und XIV. Armee-- * sollen — jedes für sich — große d erbstübungen vor Mir 
abhalten. Alle drei Armee-Korps haben soviel Mannschaften aus dem Beurlaubtenstande ein- 
uberufen, daß die in dem Friedens-Etat vorgesehene Mannschaftsstärke bei dem Abrücken zu den 
khungen sreeict wird. 
Betresso Zeit und Ort dieser Uebungen will Ich rx.t Vorschlägen entgegensehen. 
3) Die übrigen mer Korde baben, soweit nicht aus Nr. 5 dieser Ordre Abänverungen sich ergeben, 
die im Abschnitt I. des Anhangs III. der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten Uebungen 
mit der Einschränkung abzuhalten, daß die Divisionen nur zu zehntägigen Divisionslbungen zu- 
sammengegogen werden und bei letzteren 
die Dauer der Periode b. auf 3, die der Periode c. auf 2 Tage i#Weseet wird, 
ein Quartierwechsel nur in Periode b. und ein Manöver beider Divisionen gegen einander 
Überhaupt nicht stattfinden debß 
4) Wo bie Heranhiehung der Artillerie esten verursacht, ist von der nach Abschnitt I. des Auhang III. 
der vorerwähnten Verordnungen vorge cheaen utheil von Artillerie an die Brigaden während 
der letzten Tage ihrer Uebungen abzusehen u dem rarzuen der Kavallerie-Brigaden hat eine 
seunt von nicht reitender Artillerie ganz zu unterbleiben. 
5) ) ebung der Kavallerie im Brigade= und Divisions-Verbande sind unter Kommando des 
General-Majors v. Wichmann, Kommandeurs der 25. Kavallerie-Brigade (Großherzogl. Hesstschen) 
auf 13 Tage . iehen: 
  
  
essische Husaren-Regiment 13, 
essische Husaren-Regiment Rr. 
die 25. avallerie-Brigade (Groß *8. helsische, (die Regi enter zu 4 Esladraue), 
sowie eine reitende Batterie des Hessischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 und 
die reitende Batterie des Großhergoglich Hessischen ege sn 11, Nr“. 25 (Groß- 
herz Püiches Artillerie-Korps). 
egen Hinzutritts einer pritten Kavallerie-Brigade zu dieser Division und Kommandirung 
der Brigade - Kommandente, sowie eines Generalstabs- Offiziers behalte Ich Mir weitere Bestim- 
mung vor. 
  
In administrativer Beziehung ressortirt die — Division von dem General-Kommando 
beziehungsweise der Intendantur des XI. Armee-Korps.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.