Nr. 98.
Auflösung der Festungsgefängnisse zu Coblenz, Erfurt und Stettin und dadurch bedingte Aenderungen
in der Bertheilung des Aufsichts-Personals und der Ueberweisung der zu Festungsgefängnißftrafe
verurtheilten Mannschaften.
Berlin, den 25. April 1878.
In Folge der Crweiterung der Festungsgefängnisse zu Cöln und Torgau werden mit dem 1. Mai d. Js.
die Festungsgefängnisse zu Coblenz, Ersius und Steitin aufgelöst. Mit dem genannten Tage treten für die
Vertheilung des ständigen und kemmandirten Ausschiszersenals der Festungsgefängnisse die Bestimmungen
der Beilagen 1 und 2 in Kraft; und sind die hierdurch nothwendig werdenden Versetzungen von den be-
– theiligten General-Kommandos unter einander bezw. mit der Inspektion der militärischen Strafanstalten zu
6 vereinbaren.
Die Ueberweisung der zur Festungsgefängnißstrafe verurtheilten Mannschaften an die einzelnen
— Festungsgefängnisse hat fortan nach der in Beilage 3 enthaltenen Ucbersicht zu erfolgen. «
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 253. 1. A. 2.
Anlage 1.
Vertheilung
des ständigen Aufsichtspersonals der Festungsgefängnisse.
· atte bisher Soll erhalten
Laufende Betianuns Bemerkungen
Nr. Feld. Ser Feeld-er- gen.
Festungsgefängnisse webel geanten webel geanten
1 Danzig 1 — 1 —
2 Graudenz 1 6 1 6
3 Thorn 1 — 1 —
4 Cüstrin 1 —. 1 —
5 Spandau 1 6 1 2
6 agdeburg 1 — 1 —
7 Torgau 1 3 2 5
8 Wittenberg 1 3 1 3
9 Glogau 1 — 1 —
10 Posen 1 — 1 —
11 Glatz 1 — 1 —
12 Neiße 1 4 1 4
13 Minden 1 — 1 2
14 Wesel 1 6 1 6
15 Cöln 1 6 2 6
16 Mainz 1 4 1 4
17 Rastatt — 1 3
18 Straßburg i. E. 1 6 1 3
ad No. 253/1. A. 2.