Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

— 109 — 
Nr. 109. 
Berechnung der Bergütung für die von den Kavallerie-Truppentheilen bei Märschen 2c. beuußten 
Krümperpferde und der ihnen eigenthümlich gehörigen Wagen zu Vorspannleistungen. 
Berlin, den 22. April 1878. 
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 20. Juli 1877 (Armee-Verordnungs-Blatt S. 149) wird darauf 
aufmerksam gemacht, daß den Kavallerie-Truppentheilen bei Benutzung der Krümperpferde und. der ihnen 
eigenthümlich gehörigen Wagen zu Vorspannleistungen die Vergütung von zwei Drittel der von dem Bundes- 
rath festgestellten Vergütungssätze stets nur für die Zeit der abrklichen Inanspruchnahme der gqu. Fuhr- 
werke durch die Leistung — mithin bei einer Fahrt von 6 Stunden und darunter zwei Drittel der Hälfte des 
Tagessatzes, bei einer Fahrt über 6 Stunden zwei Drittel des vollen Tagessatzes — zu gewähren ist. Hier- 
¾ó wird die Daner der Rüchsrt einschließlich der Fütterungszeit bei Feststellung der Vergütung nur in 
en sein, wo eine Rückkehr nach dem Orte, von welchem die Abfahrt erfolgt 
na 
den Fällen in Berechnung zu jie 
ist, wirklich stattgefunden hat. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 570. 2. 78. M. O. D. 3. 
  
Nr. 110. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 25. April 1878. 
Nachstehende Bekanntmachung des Verwaltungsraths der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und 
Marine wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs -Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 482. 4. M. O. D. 1. 
Wir erlauben uns hiermit Folgendes zur Kenntniß der Armee und Marine zu bringen: 
1 
In der am 15. April cr. abgehaltenen fünften ordentlichen General-Versammlung der versicherten 
Mitglieder der Anstalt wurde der Rechenschafts-Bericht nebst Jahres-Abschluß und Bilanz für das Jahr 1877 
genehmigt und Decharge ertheilt. 
Vom fünften Rechenschafts-Bericht 2c. kann bei sämmtlichen Truppentheilen und Militärbehörden 
Einsicht genommen werden, auch ist die diesseitige Direktion gern bereit, denselben auf besonderen Wunsch 
Versicherten zukommen zu lassen. u 
Für den nächsten Aufnahme-Termin 
den 1. Juli 187— 
werden Neu-Anmeldungen von Versicherungs-Anträgen seitens der diesseitigen Direktion jederzeit bis 
spätestens zum 15. Juni cr. 
  
  
entgegengenommen. 
Die Königlichen Truppentheile und Behörden ersuchen wir, auf die Benutzung unseres für die 
Armee und Marine so segensreichen Instituts alle unterhabenden Herren Offiziere, Aerzte und 
Beamte in deren eigenem Interesse aufmerksam machen und gleichzeitig auch dafür besorgt bleiben zu wollen, 
daß die Anmeldung aller zum Beitritt in die diesseitige Anstalt auf Grund der Allerhöchsten Kabinets- 
Ordre vom 21. Dezember 1871 verpflichteten Herren Offiziere 2c. zu den betreffenden nächsten Auf- 
nahme-Terminen stets pünktlich erfolge. m 
Als „Verloren Plangen“ sind der diesseitigen Direktion angsheigte 
olice Nr. 1837 über 300 „A Versicherungs-Summe. 
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