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Nach-
der Uniform für die Intendantur= und Bau-Näthe
Bezeichnung
der
Chargen.
Waffenrock
Ueberrock
Beinkleider
Epauletts
Intendantur= und
Bau-Räthe.
Garnison-Bau-
Inspektoren.
Garnison= Bau-
meister.
Von vdunkelblauem Tuche mit
Kragen und schwedischen Auf-
schlägen von dunkelblauem
Sammet, carmeoisinrothen Vor-
stößen vorn herunter, an den
Taschenleisten, um Kragen und
Aermel-Aufschläge, silbernen mit
blauer Seide durchwirkten
von carmoisinrothem Tuche,
weißen Knöpfen mit dem Wap-
penschilde und mit zwei silber-
nen Litzen an Kragen und Auf-
schlägen.
Desgleichen.
Außerdem auf den Epaulett-
haltern je eine goldene Rosette.
Wie die Intendantur= und
Bau-Räthe.
Von schwarzem Tuche
mit Kragen von dunkel-
blanem Sammet, car-
moisinrothen Vorstößen
um Kragen und Aermel-
Aufschläge und an den
Taschenleisten, carmeisin-
rothem Klappenfutter,
Epauletthaltern mit Unterfutter si
ilbernen mit blauer
Seide durchwirkten Epau-
letthaltern mit Unter-
futter von
rothem Tuche und mit
weißen flachen Knöpfen.
Desgleichen.
Rosetten wie neben-
stehend für Waffenrock.
Wie die Intendantur-
und Ban-Räthe.
Nr. 139.
Berordnung, betreffend die Umzugskosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen Heeres.
Behufs einer den veränderten Verhältnissen entsprechenden Regelung der Unzugskesten-Vergltüng der Personen
des Soldatenstandes des Prenßischen Heeres bestimme Ich hierdurch, was folgt:
Graue Tuchbein-
kleider der Infan-
terie-Offiziere mit
carmoisinrothen
Vorstößen in den
Seitennäthen.
carmoisin-
Desgleichen.
Desgleichen.
Epaulettes mit
silbernem gepreßten
Kranz und mit sil-
bernen Frangen,
silbernen Feldern
und Unterfutter von
carmoisinrothem
Tuche; die Felder
mit vergoldetem
Wappenschild, in
letzterem ein schwar-
zer Adler mit ver-
goldeter Krone.
Desgleichen aber
ohne Frangen.
Wie die Garni—
son-Ban= Inspel-
toren.
8. 1
Die Personen des Soldatenstandes erhalten bei Versetzungen eine Vergütung für Unzugskosten nach
folgenden Sätzen:
a. Beim U
mzug mit Familie.
auf allgemeine
.
I. Generale, in Generalsstellen stehende Stabseffiziere sowie der Generalstabs-
arzt der
Regiments. Kommandeure, die biesen im Range gleichgestellten Stabsoff ieie
II.
Armee
und die Generalärzte
III.
Alle übrigen Stabsoffiziere und Oberstabsärzte erster Klasse "
auf Transport--
fosen fü für je
1800 1#K4 24 4
000 MA. 20 MA.
500 M. 10 MA