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Außerdem ist
ad b. 8. 48, Absatz 1, Zeile 4 hinter „Messingplatte“ einzuschalten:
„zu treiben oder, sofern dies nicht mehr thunlich“.
Kriegs · Minister nn ; Allgemeines Kriegs-Departement.
167. 5. 78. Art. 1. Rautenberg. Habrecht.
Nr. 157.
Abschätzung von gebrauchten Bekleidungs= und Ausrüstungs--Stücken.
Berlin, den 15. Juni 1878.
Z Behebung von Zweifeln wird hierdurch bekannt gemacht, daß der §. 291 des Reglements über die Be-
kleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden als durch den §. 35 des Reglements über die Bekleidung
und Ausrüstung der Armee im Kriege modifizirt anzusehen und daher bei der Abschätzung von gebrauchten
Bekleidungs- und Ausrüstungs-Stücken der Tiwerth derselben nicht mehr nach Viertheilen, sondern allgemein
nach Fünftheilen des Neuwerthes zu berechnen ist. — Stücke unter ½ des Neuwerthes, welche mit Nutzen
nicht mehr verwendet werden können, bleiben von der Abgabe ausgeschlossen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 153. 6. M. O. D. 3. v. Hartrott. Dresow.
Nr. 158.
Portopflichtige Korrespondenz zwischen den Preußischen Behörden und den Behörden der Oesterreichisch-
Ungarischen Monarchie.
Berlin, den 15. Juni 1878.
E- ist zur Sprache gekommen, daß in neuerer Zeit öfters Dienstschreiben von den Preußischen Behörden,
besonders in Militär-Angelegenheiten, bei den Oesterreichisch-Ungarischen Behörden unfrankirt eingegangen sind.
Dieses Verfahren seh mit den bezüglichen Vorschriften nicht im Einklange und wird daher darauf
aufmerlsam gacht. daß die in Rede stehenden portopflichtigen Sendungen stets von der absendenden Behörde
u frankiren sind.
zuf Die Portoauslagen trägt das Kapitel 34, soweit nicht die Bestimmung unter b des Erlasses vom
7. Oktober 1876 (A.-V.-Bl. S. 209.) Platz greift.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 313. 5. M. O. D. 3. v. Hartrott. Dresow.
Nr. 159.
Ansfertigung besonderer Requisitionsscheine für Militär-Transporte auf der Tilsit-Insterburger
Eisenbahn.
Berlin, den 17. Juni 1878.
Auf den Antrag der Betriebs-Direktion der Tilsit-Insterburger Eisenbahn wird, unter Bezugnahme auf
den §. 10 alinen 3 des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen 2c. vom
Jahre 1870, darauf aufmerksam gemacht, daß für die Uebergänge von Militär-Transporten auf die gedachte
Eisenbahn besondere Reguisition fcheine erforderlich sind.
Kriegs-Ministerium; litär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 578. 5. 78. M. O. D. 3.
Nr. 160.
Berbesserung der Krankenbeköstigung in den Garnison-Lazarethen.
Berlin, den 19. Juni 1878.
Bezglich der Krankenbeköstigung in den Garnison-Lazarethen wird Rierdur- bestimmt:
1) Zum Abschnitt VII. Pof. 3 des Beköstigungs-Regulativs ist auf Seite 21 des letzteren die Be-
merkung aufmnehmen: