Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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„Für Kranke in der 4. Diätform kann, wenn es dem Zustande derselben förderlich ist, die Portion 
erösteten Zwiebacks verdoppelt werden.“ « 
2) Soweit die landesübliche Lebensweise es mit sich bringt, oder es sonst als geeignetes Beköstigungs- 
mittel angezeigt ist, wird die Verordnung von Salzhäringen für Kranke der 1. und 2. Diätform 
in der Portion eines mittelgroßen Härings als Extradiät zugelassen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Flügge. 
  
No. 376. 4. M. M. A. 
  
Nr. 161. 
Zweiter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 23. Jannar d. Is. 
E- wird hierdurch zur Hentlichen Kenntniß gebracht, daß die Berechtigung der Real-Lehranstalt von 
F. H. Petri zu Lübeck zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig = freiwilligen Militärdienst (Ve# chnit vom 23. Januar 1878 unter C. b. XI. 1) mit Ostern dieses 
Jahres erloschen ist. 
Berlin, den 6. Juni 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Berlin, den 20. Juni 1878. 
Vorstehendes wird hierdurch ar Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Min sterium Allgemeines Kriegs-Departement. 
Krause. v. Wittich. 
No. 710. 6. A. 1. 
  
Nr. 162. 
Feier des Todestags des Herzogs Leopold von Braunschweig. 
Berlin, den 5. Juni 1878. 
In Gemäßheit der Urkunde über die zum Andenken des hochseligen Herzogs Leopold von Braunschweig 
errichtete wohlthätige Stiftung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 27. April, dem 
Todestage des Herzogs, die diesjährige Gedächtnißfeier zu Frankfurt a. O. stattgefunden hat und bei dieser 
Erlegenheit 16 Kinder der Garnison= (Leopold-) Schule daselbst vollständig neu gekleidet worden sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. A 
Rautenberg. Blume. 
No. 523. 5. A. 2 
  
Nr. 163. 
Vorräthighaltung von Formularen. 
Berlin, den 14. Inni 1878. 
Die durch den Erlaß des Königlichen Kriegs-Ministeriums, Allgemeines Kriegs-Departement, vom 15. Fe- 
bruar 1878 den Königlichen General-Kommandos mitgetheilten Formulare zu den Waffenbüchern für die Truppen 
werden diesseits unter der Bezeichnung Litt. A. Nr. 230 für den Preis von 3,30 J¾ für 100 Bogen vorräthig 
gehalten. 
Königliche Staatsdruckerei. 
  
Berichtigung. 
In der Bekanntmachung Nr. 125 auf S. 120 muß es in der 6. Zeile statt 3e heißen: „Ze.“ 
——.“““““4-4————-““.
	        
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