Nr. 189.
Administrative Bestimmungen über die jãhligen Uebungsreisen des Generalstabes vom 19. Juni 1878.
B. Bl. Nr. 14).
Berlin, den 17. Juli 1878.
Der Passus 3 im §. 25, betreffend die Liquidations-Vorschriften für die Generalstabs-Uebungsreisen bei den
Armee-Korps kommt in Wegfall.
Kriegs-Ministerium.
No. 334. 7. 78. M. O. D. 1. v. Kameke.
Nr. 190.
Reisegebührnisse der Unter-Roßärzte.
Berlin, den 19. Juli 1878.
* Behebung von Zweifeln wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die zur Ablegung von
Prüfungen zur Militär- Noßarst Schule einberufenen Aspiranten, welche demnächst von hier aus direkt den
Truppentheilen als Unter-Roßärzte Überwiesen werden, für die Reise zu den Letzteren nur auf die im §. 7
Absatz 16 der Bestimmungen über das Militär-Veterinär-Wesen erwähnten Gebührnisse Anspruch haben.
Sollten abweichend hiervon in einzelnen Fällen für derartige Reisen Reisekosten und Tagegelder
gewährt worden und bisher noch nicht wieder wur Einziehung gekommen sein, so kann es für die rückliegende
Zeit hierbei ausnahmsweise sein Bewenden behalten.
Kriegs-Ministerium.
No. 858. 6. 78. A. 2. v. Kameke.
Nr. 191.
Ablieferung des Nachlasses der im Lazareth verstorbenen Mannschaften.
Berlin, den 19. Juli 1878.
Der Schlußsatz des §. 176 des Friedens-Lazareth-Reglements wird dahin abgeändert, daß der Nachlaß der
im Lazareth verstorbenen Mannschaften von dem betreffenden Truppentheil bezw. vom Kommandanten oder
Garnison-Chef künkiig direkt demienigen Gerichte zu übersenden ist, in dessen Sprengel die Erblasser ihren
letzten gesetzlichen Wohnsitz gehabt haben.
Für Militärpersonen, welche nur zur Erfüllung der Wehrpflicht dienen und selbstständig einen Wohnsitz
nicht begründen können, ist dies die heimathliche Gerichtsbehörde.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 502. 6. M. M. A.
Nr. 192.
Eröffnung der Eisenbahn Sigmaringen—Balingen.
Berlin, den 11. Juli 1878.
Die neu hergestellte Betriebsstrecke Sigmaringen—Balingen der Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahn
ist am 4. Juli d. Is. eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
In Vertretung.
No. 326. 7. 78. M. O. D. 3. Sandkuhl. Dresow.
Nr. 193.
Löhnungs-Gebührnisse der auf Beförderung zum Offizier des Friedensstandes dienenden Mannschaften.
Berlin, den 12. Juli 1878.
Zur Erläuterung des Schlußsatzes der Anmerkung zu §. 6 1 des Geld-Verpflegungs-Reglements für das
preußische Heer im Frieden wird bemerkt: