Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

einer der anderen Kompagnien, Eskadrons oder Batterien nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten ausführbar 
ist. Ebenso ist ihnen am folgenden Marschtage der Verspann vom Marschquartier zum Vereinigungsquartier 
mit einer der anderen Kompagnien, Eskadrons oder Batterien ihres Truppentheils zu gestellen. 
Zum Transport der Effekten der auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen beförderten Truppentheile kann 
für die Strecken von den Quartieren nach den Einschiffungspunkten und von den Ausschiffungspunkten nach 
den Quartieren Vorspann in dem obenbezeichneten Umfange in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende 
Station weiter als ein Kilometer von dem Quartierort entfernt ist. 
c. Für Kommandos und Transporte. 
Bei einer Stärke unter 90 Mann hat das Kommando 2c., sofern es unter Führung eines Offiziers steht, 
ein einspänniges Fuhrwerk") zum Transport des Gepäcks zu beanspruchen. 
Bei einer Stärke von 90 Mann bis zu 300 Mann: 
ein zweispänniges Fuhrwerk und 
bei einer Stärke von 300 bis 600 Mann: 
zwei zweispännige Fuhrwerke. 
Der Auspruch wechselt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, je nachdem sich die Stärke des Kommandos 
oder des Transportes verändert, ohne Rücksicht auf den in der Marschroute nach der ursprünglichen Stärke 
angegebenen Bedarf. 
Remontekommandos unter Führung eines Offiziers haben für den Marsch von dem Orte, an welchem 
sie die für die Truppen bestimmten Remonten übernehmen, bis zum Orte der Abgabe, ausschließlich der 
Strecken, auf welchen Eisenbahnbeförderung stattfindet, Anspruch auf ein zweispänniges Fuhrwerk. 
Werden Kommandos und Transporte auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen befördert, so steht ihnen 
ein gleicher Anspruch auf Vorspann wie auf dem Marsche zu für die Wegstrecken von den Quartieren nach 
den Einschiffungspunkten und von den Ausschiffungspunkten nach den Quartieren, wenn die Entfernung 
zwischen der Station und dem QOuartierort mehr als ein Kilometer beträgt. 
Von dem ein Remontekommando führenden Offiziere kann währen der Dauer des Kantonnements 
in der Umgegend des Depots zu allen dienstlichen Fahrten nach dem Remontedepot r2c. und zurück eine ein- 
spännige Vorspannfuhre in Anspruch genommen werden. 
Zur Fortschaffung des Gepäcks der Offiziere und der Papiere bei den Uebungsreisen des Generalstabes 
und der Kriegsakademie, sowie bei den Kavallerie-Uebungsreisen dürfen unter Berücksichtigung der Beladungs- 
fähigkeit (unter d) die erforderlichen Fuhrwerke entnommen werden. 
· Marinekommandos haben zur Fortschaffung des Seegepäcks auf soviel Fuhrwerke Anspruch, als unter 
Berücksichtigung der Beladungsfähigkeit (unter d) zur Beförderung erforderlich sind. 
d. Für die Anfuhr der Verpflegungs= und Bivouaksbedürfnisse bei Uebungen und sonstigen Truppen- 
zusammenziehungen. 
Die Zahl der in Anspruch zu nehmenden Fuhrwerke wird einestheils bedingt durch das Gesammt- 
gewicht der zu transportirenden Gegenstände, anderentheils durch die Beschaffenheit der zurückzulegenden Wege 
und durch die Belastungsfähigkeit der Fuhrwerke. Bei Bemessung der Belastungsfähigkeit ist im Allgemeinen 
auf die ortsübliche Beschaffenheit der Gespanne Rücksicht zu nehmen. Sofern nicht außergewöhnliche Verhältnisse 
ausnahmweise etwas anderes bedingen, und sofern die Beschaffenheit der Gespanne und die Beschaffenheit 
der zurückzulegenden Wege eine größere Belastung nicht zulassen, hat 
ein einspänniges Fuhrwerk bis 600 kg 
é", zwei- = von 600 bis 1000 kg 
é", drei- -2 1000- 1400 = 
vier- - —1400- 1800 -- 
zu laden. 
Zur Führung von vier Vorlegepferden dürfen zwei Führer gestellt werden. 
Bei der Requisition von Vorspann für größere Transporte kann die Gestellung von Reservefuhrwerken 
bis zu vier Prozent des Gesammtbedarfs als Ersatz für unbrauchbare oder nicht erscheinende Fuhrwerke 
gefordert werden. - 
e. Für nachstehende besondere Verhältnisse. 
Den Generalkommandos sind für die in Folge von Kantonnementswechseln eintretenden Märsche 
drei zweispännige Fuhrwerke zu stellen. « 
*) Sofern einspännige Fuhrwerke nicht zu erlangen, hat überall, wo solche in Anspruch genommen werden 
dürfen, die Gestellung zweispänniger Fuhrwerke zu erfolgen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.