Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

— 178 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Beilage E. 
— — 
Nachweisung 
der Resultate der Einigung bezw. Schätzung. 
i E m 
Kataster oder Nähere nn. 
3 -- sonstige Flächeninhalt Davon sind saabe des durhAngabe, ob 
Etand., Name Bozeichnung hie Truppen pie Entschädi- 
" 2 beschädigt 3 fübung verur dung durch 
jnd Wohnort= *1 45# ssachten Schaal Einigungoder 
7 der #des beschädigten Grundstücks den,s durch den 5 aauf Grund 
“ Verlust au fförmlicher Ab- 
Zntercssenten!. : 6 6n Körnern, Heu, ssschätzung fest- 
aNum-- Arl Weirc, Bestel- gestellt ist. 
Flur mer Ar Meter Ar Meter iungskosten 110I½ 
1 2 3 4 5 6 Ga 7 8 9 10 
Dorfschaft N. Kreis N. 
1 GErundbesizer Rog N 11 10 80 3 — 00 00 Scheffel000 0 
Johann X. gen- 
u. s. w. saat 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. 1) Gleich nach der Truppenübung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der Ent- 
schädigungsforderungen auf. 
ie Anmeldungen werden vom Ortsvorstand durch Ausfüllung der Ko- 
lonnen 1—7 zusammengestellt. Kolonne 6 und 7 sind mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten 
keine bestimmten Entschädigungsforderungen stellen, so bleibt Kolonne Ga. unausgefüllt. 
9. gleicher Weisc hat die zuständige Zivilbehörde dem selbstständigen Gutsbezirk gegenüber zu ver- 
ahren. 
Die Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande, bezw. der zuständigen Zivilbehörde der Ab- 
schätzungs-Kommission bei ihrem Eintreffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen. Der 
Ortsvorstand muß beim Schätzungstermine anwesend sein. 
2) Haben die Abschätzungen nur geringen Umfang oder sind nur wenige Interessenten betheiligt, so ist 
die Zachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokoll zu- 
entnehmen sein. 
3) Für Wlchungen, auf welche dies Schema nicht ohne Weiteres paßt, ist ein entsprechendes Schema 
zu en en.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.