Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Normal-Utensilien-Etats für die Garnison-Lazarethe (Beilage G. des Friedens-Lazareth-Reglements) zu regeln, 
während für die Utensilien zu ärztlich-technischen Zwecken (Nr. 84 bis 91 des Verzeichnisses) die jedesmalige 
Bestimmung der Zahl der Geräthe je nach Umfang und Beveutung der Kantonnements= 2c. Lazarethe den 
Korps-General-Aerzten überlassen bleibt. 
Eine Ausstattung solcher Lazarethe mit Apotheken-Utensilien wird nicht für erforderlich erachtet, da 
an solchen Orten, wo sich Civil-Apotheken befinden wegen der arzneilichen Verpflegung der Lazarethkranken 
mit ersteren Kontrakt abgeschlossen werden kann, und da, wo dies nicht der Fall, für kleinere Kantonnements= 2c. 
Lazarethe Batterie-Medizinkasten und für größere — Bataillons-Medizinkasten als ausreichend zu erachten sind. 
Für die Verbandmittel-Ausstattung genügt die Ueberweisung eines entsprechenden Bandagekastens 
  
mit Inhalt. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Flügge. 
No. 900. 7. 78. M. M. A. 
Nr. 213. 
Höchste Loos-Nummer für 1877 im Aushebungsbezirk Homburg—Königstein. 
Berlin, den 1. August 1878. 
Nach einer Meldung des Zivil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Homburg—Königstein 
ist für 1877 die höchste Loos-Nummer im beregten Aushebungsbezirk nicht 213, sondern 233. 
Behufs Berichtigung der auf Grund des §. 57, 3 letzten Absatz der Ersatz-Ordnung diesseits zu- 
sammengestellten und veröffentlichten tabellarischen Uebersicht wird Vorstehendes hierdurch bekannt gemacht. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 1071. 7. A. 1. v. Voigts-Nhetz. v. Wittich.
	        
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