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Normal-Utensilien-Etats für die Garnison-Lazarethe (Beilage G. des Friedens-Lazareth-Reglements) zu regeln,
während für die Utensilien zu ärztlich-technischen Zwecken (Nr. 84 bis 91 des Verzeichnisses) die jedesmalige
Bestimmung der Zahl der Geräthe je nach Umfang und Beveutung der Kantonnements= 2c. Lazarethe den
Korps-General-Aerzten überlassen bleibt.
Eine Ausstattung solcher Lazarethe mit Apotheken-Utensilien wird nicht für erforderlich erachtet, da
an solchen Orten, wo sich Civil-Apotheken befinden wegen der arzneilichen Verpflegung der Lazarethkranken
mit ersteren Kontrakt abgeschlossen werden kann, und da, wo dies nicht der Fall, für kleinere Kantonnements= 2c.
Lazarethe Batterie-Medizinkasten und für größere — Bataillons-Medizinkasten als ausreichend zu erachten sind.
Für die Verbandmittel-Ausstattung genügt die Ueberweisung eines entsprechenden Bandagekastens
mit Inhalt.
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung.
Grimm. Flügge.
No. 900. 7. 78. M. M. A.
Nr. 213.
Höchste Loos-Nummer für 1877 im Aushebungsbezirk Homburg—Königstein.
Berlin, den 1. August 1878.
Nach einer Meldung des Zivil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Homburg—Königstein
ist für 1877 die höchste Loos-Nummer im beregten Aushebungsbezirk nicht 213, sondern 233.
Behufs Berichtigung der auf Grund des §. 57, 3 letzten Absatz der Ersatz-Ordnung diesseits zu-
sammengestellten und veröffentlichten tabellarischen Uebersicht wird Vorstehendes hierdurch bekannt gemacht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 1071. 7. A. 1. v. Voigts-Nhetz. v. Wittich.