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5) Neben den verordnungsmäßigen Tagegeldern wird nach den bestehenden Bestimmungen Natural-
quartier für gewöhnlich nicht gewährt. Ausnahmsweise darf bei den Truppen-Uebungen 2c. von
denjenigen Offizieren und servisberechtigten Beamten neben den verordnungsmäßigen Tagegeldern
(vogl. u. a. Abschnitt 4 der Verfügung vom 24. August 1873, Armce-Verordnungs-Blatt für 1873
Seile 230) vorübergehend Naturalquartier in Anspruch genommen werden, welche nicht oder nur
mit erheblichem Kostenaufwande in der Lage waren, sich Quartier im Gasthofe zu beschaffen.
Für das in diesen Fällen benutzte Quartier ist dem Ortsvorstande behufs Liquidirung des tarif-
mäßigen Seroises eine Quarticr-Bescheinigung auszustellen. Gleichzeitig ist in der Liquidation über
Reisekosten und Tagegelder des betreffenden Offiziers 2c. der Servis in Abzug zu bringen und in
einer dieser Liquidation beizufügenden nach dem anliegenden Schema anzufertigenden Nachweisung
der Grund ersichtlich zu machen, aus welchem Natural-Quartier in Anspruch genommen werden mußte.
Einer Ausgleichung zwischen dem Reisekosten= 2c. und dem Servis-Fonds seitens der Intendantur
bedarf es nicht weiter.
Die Reisekosten-Vergütung von 50 & pro 7,5 Kilometer Eisenbahn= oder Dampfschiff-Entfernung,
welche Offiziere vom Hauptmann aufwärts bei ctwaiger Mitnahme oder Heranziehung ihres Dieners
oder Burschen zu beanspruchen haben, darf nur in dem Falle liquidirt werden, wenn der Mann nicht
auf Reguisitionsschein, sondern für Rechnung des betreffenden Ofsiziers, gegen sofortige Bezahlung
des Fahrgeldes an die Eisenbahn= rc. Stationskasse, befördert worden ist.
Kriegs-Ministerium.
No. 228. . 78. M. O. D. 3. v. Kameke.
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Schema.
Nachweisung
über Naturalquartier, welches von dem Unterzeichneten neben dem Bezuge von
Tagegeldern beuutzt worden ist.
(Der Tag des . .
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