Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Nr. 219. 
Beköstigung der Lazarethgehilfen des Beurlaubtenstandes. 
Berlin, den 22. Juli 1878. 
Aus Anlaß vorgekommener Zweifel wird hiermit ausdrücklich bestätigt, daß die kriegsministeriellen Erlasse 
vom 12. Juni 1877, Armee-Verordnungs-Blttt für 1877 Seite 127 und vom 7. Mai 1878, Armee-Verordnungs- 
Blatt für 1878 Seite 121, hinsichtlich der Beköstigung der Lazarethgehilfen für echnung des Krankenpflegefonds 
auch auf die zu den Uebungen des Beurlaubtenstandes eingezogenen Lazarethgehilfen oder Unterlazarethgehilfen 
Anwendung finden. 
Kriegs-Mintsterium zMilitär-Medizinal-Abtheilung. 
l# e. Coler. 
No. 168. 7. 78. M. M. A. Flügg 
  
Nr. 220. 
Gewährung von Messinghähnen an die Garnison-Lazarethe zum Abfüllen des Petroleums. 
Berlin, den 7. Augnst 1878. 
In gleicher Weise, wie für jedes zur Lagerung und Verausgabung von Petroleum an die Truppen bestimmte 
Lokal in den Kasernen rc. die B#schaffung eines Mesiinghahnes urch Verfügung des Königlichen Militär- 
Oekonomie-Departements vom 6. März cr. — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 66 — nachgegeben ist, kann 
fortan für jedes Garnison, Lagareth, in welchem die Petroleum-Beleuchtung besteht, ein Messinghahn zum 
Abfüllen des Petroleums aus den Fässern für Rechnung des Lazareth-Utensilienkosten-Fonds angeschafft und 
unterhalten werden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
J. V 
(#- e. 
No. 1089. 7. 78. M. M. A. 968 
  
Nr. 221. 
Reduktion des Lehr--Infanterie-Bataillons auf die etatsmäßige Stamm-Kompagnie. 
Berlin, den 8. August 1878. 
Die Redurtion des Lehr-Infanterie-Bataillons auf die etatsmäßige Stamm-Kompagnie wird in diesem Jahre 
am 19. September stattfinden. · 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. v. Wittich. 
No. 82. 8. A. 1. 
  
Nr. 222. 
Anstellung der Militär-Anwärter bei den Privat-Eisenbahn-Gesellschaften. 
Berlin, den 10. August 1878. 
Inm Anschlusse an den Erlaß vom 4. April 1878 — A.-V.-Bl. S. 94 und 95 — wird bekannt gemacht, daß 
der Köln—Mindener Eisenbahn-Gesellschaft durch die Alerhchste Huommesshens Urkunde vom 4. März d. Is., 
betreffend den Bau und Betrieb einer von dem Bahnhofe Bottrop behufs Verbindung ihrer Emscherthalbahn 
mit ihrer Hauptbahn abzweigenden Hoh die Verpflichtung auferlegt ist, die auf der neuen Strecke anzustellenden 
Unterbeamten vorzugsweise aus den Militär-Anwärtern zu wählen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Blumec. 
No. 1102. 7. A2. 
 
	        
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