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D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt worden sind.
I. Königreich Preußen.
Z„ Provinz Brandenburg.
Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. O.).
Z Im Anschlusse an die Bekanntmachungen vom 23. Januar und 14. März d. Is. wird hierunter
ein Nachtrags-Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorisch gestattet
worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militär-
dienst ausgustellen.
Diese Anstalten dürfen dergleichen Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine,
auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars
abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben.
Berlin, den 25. September 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung.
Eck.
Nachtrags-Verzeichniß.
I. Königreich Preußen. 5) Die Landwirthschaftsschule zu Marienburg (West-
1) Die Landwirthschaftsschule zu Brieg. preußen).
2)= " Herferd. II. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
3) — - Hildesheim. Die 8 und Erziehungs-Anstalt des Dr. Siegfried
49 - „Viegnitz. Schaffner zu Gumperda bei Kahla.
Berlin, den 2. Oktober 1878.
Vorstehende zwei Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium z Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. v. Wittich.
No. 24. 10. A. 1. P heb *
Nr. 253.
Anfertigung der Salzbentel aus graumelirtem Tuche Nr. 2.
Berlin, den 4. Oktober 1878.
Das unterzeichnete Departement sieht sich veranlaßt, hierdurch zu bestimmen, daß zur Anfertigung von Salz-
beuteln, wenn dieselben nicht aus Tuchabfällen, welche beim Zuschneiden gewonnen werden, oder aus dem
Tuche ausgetragener Mäntel erfolgen kann, graumelirtes Tuch Nr. 2 zu verwenden ist.
KriegsMinisteriun. Militär-Oekonomie-Departement.
No. 101. 10. M. O. D. 3. Sandkuhl. Dresow.
) Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. O. darf Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schlller ausstellen, welche nach
Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.