Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
12. Jahrgang. Herlin, den 23. GOktober 1878. Nr. 25. 
    
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Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet s h nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druck bogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 3 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 255. 
Neue Proben von Signal-Instrumenten. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgenden Proben von Signal-Instrumenten für die 
Armee, und zwar: 
einer Trommel nebst Trommelstöcken, 
eines Signalhorns und 
einer Pfeife. 
Dieselben sind bei künftigen Neubeschaffungen zu Grunde zu legen. Das Kriegs-Ministerium hat 
hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Potsdam, den 10. Oktober 1878. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs. 
Friebrich Wilhelm, Krowprinl 
Z ½— v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 18. Oktober 1878. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die erforderlichen Proben und Nachproben der qu. Signal-Instrumente werden den Königlichen 
General-Kommandos durch das Militär-Oekonomie-Departement nach erfolgter Anfertigung zugestellt werden. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 342. 10. M. O. D. 3. v. Kameke. 
  
Nr. 256. 
Errichtung einer Sparkasse bei der Lebensdersicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 12. Oktober 1878. 
Die Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine beabsichtigt in Hinblick auf F. 1 ihres durch 
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 26. Dezember 1871 — A.--V.-Bl. für 1872, Seite 115 — genehmigten 
Statuts, zum 1. November cr. eine Sparkasse zu eröffnen, welche sich nach ihrem Geschäftsplan die Aufgabe 
stellt, von sämmtlichen Offizieren, Aerzten, Beamten und Unteroffizieren der Armee Spareinlagen entgegen- 
zunehmen und dieselben mit 4% zu verzinsen. 
Indem diese Sparkasse der regen Betheiligung der Armee fahsehien wird, will das Kriegs-Ministerium, 
um für den Modus der Einzahlungen eine Erleichterung herbeizuführen, in Analogie seiner Verfügung vom 
18. August 1872 — A.-V.-Bl. Seite 273 — und unter Bezugnahme auf §. 21 al. 2 des Reglements über
	        
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