Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

Nr. 268. 
Erläuterung zu §. 6 des Militär-Strafvollstreckungs-Reglements. 
Berlin, den 1. November 1878. 
Wieo die Abführung eines zu einer längeren als sechswöchentlichen Freiheitsstrafe Verurtheilten, welcher sich 
in Untersuchungshaft befand, durch Erkrankung vesselben verzögert, so ist die Zeit seines Aufenthalts im 
Lazareth nur dann auf die Strafe in Anrechnung zu bringen, wenn er während seines Aufenthalts im Lazareth 
Arrestant bleibt und als solcher behandelt wird. 
Die Entscheidung hierüber steht dem Gerichtsherrn zu. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 766. 10. A. 2. 
  
Nr. 269. 
Einmalige Beihülfe für Unteroffiziere. 
Berlin, den 5. November 1878. 
Die in §. 3, 3 a. und b. der Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere vom 18. Juli d. Js. 
(A.-V.-Bl. Nr. 20) erwähnten eußeeretatsmözigen Hoboisten, Hornisten und Trompeter, welche zu Überzähligen 
Unteroffizieren befördert sind und nach zwölfjähriger aktiver Dienstzeit mit dem Zivilversorgungsschein aus- 
scheiden, haben, gleichwie die etatsmäßigen Unteroffiziere, auf die einmalige Beihülfe von 165 „Kx Anspruch. 
egs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 615. 10. 78. M. O. D. 3. 
  
Nr. 270. 
Bestimmungen für die Aufnahme von Knaben in das Königlich Preußische Kadetten-Korps. 
Berlin, den 8. November 1878. 
Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. Oktober cr. ist ein Neuabdruck der „Bestimmungen für die 
Aufnahme von Knaben in das Königlich Preußische Kadetten-Korps“ genehmigt worden. 
ö Die erforderlichen Exemplare werden den Königlichen Kommando-Behörden 2c. von hier aus über- 
andt werden. 
Im Buchhandel (im Verlage von E. S. Mittler u. Sohn hierselbst) sind diese Bestimmungen zum 
Preise von 40 & pro Exemplar käuflich zu haben. v 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 64. 11. 78. A. 2. 
  
Nr. 271. 
Schema zu Ordens- 2c. Vorschlägen für Beamte der Militär-Verwaltung. 
Berlin, den 6. November 1878. 
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird bestimmt, daß das dem Erlasse des Allgemeinen 
Kriegs-Departements vom 17. Mai 1859 (Nr. 703. 5. A 1.) angeschlossene, nachstehend abgedruckte Schema 
zu Ordens-Vorschlägen für Militär-Beamte in gleicher Weise auch zu Ordens-Vorschlägen für Zivilbeamte 
der Militär-Verwaltung zu benutzen ist. 
SEbIbenso ist das in Rede stehenden Schema bei Vorschlägen zu Charakter-Verleihungen in Anwendung 
zu bringen, jedoch ist in diesem Falle die Rubrik: „Werden vorgeschlagen zum“ abzuändern in: „Werden 
vorgeschlagen zur Verleihung des Charakters als.“ 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 3. 10. 78. K. M.
	        
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