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der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen
Heeres vom 15. Juli 1873 (A.-V.-Bl. pro 1873 S. 207) für die Reisen nach den einzelnen Garnisonorten
selbst keine Reisekosten erhalten.
Vorstehendes findet auf die Inspizirungsreisen der Militär-Intendanten Anngemäße Anwendung.
In Fällen, in denen bisher anders verfahren, ist von einer Ausgleichung Abstand zu nehmen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 583. 9. M. O. D. 3.
Nr. 276.
Ausgabe der neuen „Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen.“
Berlin, den 7. November 1878.
Die vorgenannte endgiltig festgestellte Vorschrift ist im Druck vollendet und wird den Kommando-Behörden 2c.
demnächst in der dem Druckvorschriften-Etat entsprechenden Anzahl Exemplare per Kouvert zugestellt werden.
Das Nähere über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten die jedem Exemplar vorgehefteten Ein-
führungs-Bestimmungen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. Rautenberg.
No. 336. 9. Art. 1.
Nr. 277.
Ausrüstungs-Nachweifung der Brückentrains eines Armeekorps.
Berlin, den 14. November 1878.
Nechstehende Aenderungen in der vorgenannten Nachweisung werden zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
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· No. Sei
8 Titel Seite Bezeichnung der Aenderungen.
B
der Nachweisung
1|IIIMI 1 6 In Rubrik 1b ist die Klammer mit dem Texte zu streichen.
2I. 4 6 In Rubrik 1b muß es statt „Futterbeutel“ heißen „Freßbeutel“.
3 III. 9 8In Rubrik 1b Zeile 7 v. v. ist „doppelten“ in „einfachen“ umzuändern; in der
5 Nubrik 1d ist statt „26,00“ zu setzen: „25,00.“
’· Es ist einzuschalten:
4 III. 16 10 in Rubrik 1b hinter „Paar“ „nebst je einer Garnitur (= 4 Stück) Steckstollen.“
5 III. 18 10 als Pos. 18a bezw. 18b „Karabiner-Schuhe mit Schuh= und Schlagriemen, per
und Reitpferd 1.“ In die Rubriken 1c 2h 3g 4. 5. 6a und 6b
11 ist einzutragen 36. 9. 18. 18. 36. — 36.
6 JIII. 22 10Das Sternchen in Rubrik 10 ist zu streichen.
7II. 40 144% Das Kreuz in NRubrik 6a und die Bemerkung in Rubrik 7 sind zu streichen.
8 ITV. B. 11 18 In den Rubriken 1c 2g 2b 31 30. 4. 5. 6b beider Positionen haben die Zahlen
u. 7.
9 IWV 5. 12115 zu lauten 9. 1. 4. 1. 1. 8. 9. 9.
10 VII. Ca.u 26. In Rubrik 1d ist statt „40,00“ zu setzen: „50,00“ und als Bemerkung aufzu-
«·«· nehmen: „Der Ambos alten Modells wiegt 40,00 k."
11|VII. Ca.3?|B Desgl. ist das Gewicht „100,00 k“ umznändern.
12 VII. Ca. 32 28.,Bei beiden Positionen ist die Bemerkung aufzunehmen: „Pos. 39 und 490 fallen
1 u. 44 bei Ambossen neuer Form fort.“