Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

— 242 — 
der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen 
Heeres vom 15. Juli 1873 (A.-V.-Bl. pro 1873 S. 207) für die Reisen nach den einzelnen Garnisonorten 
selbst keine Reisekosten erhalten. 
Vorstehendes findet auf die Inspizirungsreisen der Militär-Intendanten Anngemäße Anwendung. 
In Fällen, in denen bisher anders verfahren, ist von einer Ausgleichung Abstand zu nehmen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 583. 9. M. O. D. 3. 
  
Nr. 276. 
Ausgabe der neuen „Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen.“ 
Berlin, den 7. November 1878. 
Die vorgenannte endgiltig festgestellte Vorschrift ist im Druck vollendet und wird den Kommando-Behörden 2c. 
demnächst in der dem Druckvorschriften-Etat entsprechenden Anzahl Exemplare per Kouvert zugestellt werden. 
Das Nähere über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten die jedem Exemplar vorgehefteten Ein- 
  
führungs-Bestimmungen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Rautenberg. 
No. 336. 9. Art. 1. 
Nr. 277. 
Ausrüstungs-Nachweifung der Brückentrains eines Armeekorps. 
Berlin, den 14. November 1878. 
Nechstehende Aenderungen in der vorgenannten Nachweisung werden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
—..— 
  
  
  
  
  
  
  
· No. Sei 
8 Titel Seite Bezeichnung der Aenderungen. 
B 
der Nachweisung 
1|IIIMI 1 6 In Rubrik 1b ist die Klammer mit dem Texte zu streichen. 
2I. 4 6 In Rubrik 1b muß es statt „Futterbeutel“ heißen „Freßbeutel“. 
3 III. 9 8In Rubrik 1b Zeile 7 v. v. ist „doppelten“ in „einfachen“ umzuändern; in der 
5 Nubrik 1d ist statt „26,00“ zu setzen: „25,00.“ 
’· Es ist einzuschalten: 
4 III. 16 10 in Rubrik 1b hinter „Paar“ „nebst je einer Garnitur (= 4 Stück) Steckstollen.“ 
5 III. 18 10 als Pos. 18a bezw. 18b „Karabiner-Schuhe mit Schuh= und Schlagriemen, per 
und Reitpferd 1.“ In die Rubriken 1c 2h 3g 4. 5. 6a und 6b 
11 ist einzutragen 36. 9. 18. 18. 36. — 36. 
6 JIII. 22 10Das Sternchen in Rubrik 10 ist zu streichen. 
7II. 40 144% Das Kreuz in NRubrik 6a und die Bemerkung in Rubrik 7 sind zu streichen. 
8 ITV. B. 11 18 In den Rubriken 1c 2g 2b 31 30. 4. 5. 6b beider Positionen haben die Zahlen 
u. 7. 
9 IWV 5. 12115 zu lauten 9. 1. 4. 1. 1. 8. 9. 9. 
10 VII. Ca.u 26. In Rubrik 1d ist statt „40,00“ zu setzen: „50,00“ und als Bemerkung aufzu- 
«·«· nehmen: „Der Ambos alten Modells wiegt 40,00 k." 
11|VII. Ca.3?|B Desgl. ist das Gewicht „100,00 k“ umznändern. 
12 VII. Ca. 32 28.,Bei beiden Positionen ist die Bemerkung aufzunehmen: „Pos. 39 und 490 fallen 
1 u. 44 bei Ambossen neuer Form fort.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.