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In anderen Bedarfsfällen kann die Instruktion von der Mittlerschen Sortiments-Buchhandlung
(A. Bath) hierselbst, Stechbahn Nr. 7, zum Preise von 75 Pfg. das einfach gebundene Exemplar bezogen
werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 680. 12. 78. M. M. A.
Nr. 300.
Marschverpflegungs-Bergütung für 1879.
Berlin, den 22. Dezember 1878.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Ver-
pflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1879 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für
Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a. für die volle Tageckest 80 Pfg. 65 Pfg.
40 - 35 -
b. - -Miittagskost
e. - - Abend ost 25 - 20
d. - - Morgenkost 15 10
Der Reichskanzler.
In Vertretung.
Berlin, den 27. Dezember 1878.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 869. 12. M. O. D. 2. v. Kameke.
Nr. 301.
Neues Schema zur Brotqulttung.
Berlin, den 17. Dezember 1878.
In Betracht dessen, daß in dem Schema zum Verpflegungs Nappott — Beilage 8 des Geldvervslegunße.
Reglements für das Preußische Hcer im Frieden vom 24. Mai 1877 — spezielle Erläuterungen bunicht ich
der Brotverpflegung vorgeschrieben sind, ist zur Verminderung des Schreibwesens, an Stelle des bisherigen
Schemas zur Brotquittung — Beilage 3 des Nachtrags zum Naturalverpflegungs -Reglement der Truppen
im Frieden — das beifolgende Schema fortan zur Anwendung zu bringen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 722. 10. M O. D. 2. v. Hartrott. Koellner.