Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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In anderen Bedarfsfällen kann die Instruktion von der Mittlerschen Sortiments-Buchhandlung 
(A. Bath) hierselbst, Stechbahn Nr. 7, zum Preise von 75 Pfg. das einfach gebundene Exemplar bezogen 
  
werden. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 680. 12. 78. M. M. A. 
Nr. 300. 
Marschverpflegungs-Bergütung für 1879. 
Berlin, den 22. Dezember 1878. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Ver- 
pflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1879 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für 
Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a. für die volle Tageckest 80 Pfg. 65 Pfg. 
40 - 35 - 
b. - -Miittagskost 
e. - - Abend ost 25 - 20 
d. - - Morgenkost 15 10 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung. 
Berlin, den 27. Dezember 1878. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 869. 12. M. O. D. 2. v. Kameke. 
  
Nr. 301. 
Neues Schema zur Brotqulttung. 
Berlin, den 17. Dezember 1878. 
In Betracht dessen, daß in dem Schema zum Verpflegungs Nappott — Beilage 8 des Geldvervslegunße. 
Reglements für das Preußische Hcer im Frieden vom 24. Mai 1877 — spezielle Erläuterungen bunicht ich 
der Brotverpflegung vorgeschrieben sind, ist zur Verminderung des Schreibwesens, an Stelle des bisherigen 
Schemas zur Brotquittung — Beilage 3 des Nachtrags zum Naturalverpflegungs -Reglement der Truppen 
im Frieden — das beifolgende Schema fortan zur Anwendung zu bringen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 722. 10. M O. D. 2. v. Hartrott. Koellner. 
 
	        
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