VI. Herzogthum Braunschweig.
1. Die Privat = Lehranstalt des Dr. Günther zu
Braunschweig,
2. . Jakobson-Schule zu Seesen.
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Handelsschule zu Gotha.
VIII. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs= und Unterrichts= Institut des
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt.
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Barop zu Keilhau.
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera.
XI. Freie und Hansestadt Lübeck.
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XII. Freie Hansestadt Bremen.
Die Lehranstalt von E. W. Debbe zu Bremen.
XIII. Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Schule des Dr. H. Bock (früher Dr. J.
1.
G. Fischer) zu Hambur,
2. - - des Dr. F. Bülau daselbst,
3. évon Ed. Förster (früher Dr. J. N.
Bartels und C. Förster) daselbst,
4. . der Gebrüder F. und W. Glitza
daselbst,
5. - - des Dr. Wichard Lange daselbst,
6. - von F. L. Nirrnheim daselbst,
7. -des Dr. M. Otto daselbst,
8. israelitische Stiftungsschule daselbst,
9. . Talmud-Tora-Schule daselbst,
10. = Realschule der resormirten Gemeinde daselbst.
D. Lehranstalten, für welche besondere Ledingungen festgestellt worden sind.
1. Die Real-Lehranstalt von F. H. Petri zu Lübeck,
2. = Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
von Großheim) daselbst.
I. Königreich Preußen.
Provinz Preußen.
1. Die Gewerbeschule zu Danzig, )
2. - * Königsberg i. Pr.
Provinz Brandenburg.
Die Gewerbeschule zu Potsdam,)
Provinz Schlesien.
Die Gewerbeschule zu Breslau,)
Brieg,
- - * Gleiwitz,)
- - -Görlitz,1)
- - Liegnitz.0
Provinz Sachsen.
Die Gewerbeschule zu Halberstadt.)
Provinz Hannover.
10. Die Gewerbeschule zu Hildesheim.)
Provinz Westfalen.
11. Die Gewerbeschule zu Bochum.:)
Provinz Hessen-Nassau.
12. Die Gewerbeschule zu Cassel. #
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1) Die unter Nr. 1—12 und 14—18 aufgeführten An-
stalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler
#eelen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen
Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
Rheinprovinz.
13. Die böhere Gewerbeschule zu Barmen,)
14. . Gewerbeschule zu Coblenz,)
15. „ - L
16. - * Elberfeld,!)
17. -ß -Krefeld,)
18. - -Saarbrücken.)
II. Königreich Sachsen.
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.
III. Königreich Württemberg.
Die mathematische Abtheilung der polhtechnischen
Schule zu Stuttgart.)
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähi-
gungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der bei-
den höheren Klassen die Reife für Selekta dargethan haben.
Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler
Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem
Regierungs = Kommissarius abgefaltenen Schlußprüfung
dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jährigen) un
weiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und
ich das Lehrpensem genügend angeeignet haben.
4) dr Folge veränderter Organisation der Anstalt im
Herbst 1876 aufgehoben. Die früher ertheilten Befähigungs-
zeugnisse derjenigen Schüler, welche der mathematischen Ab-
theilung mindestens ein Jahr lang angehört und sich das
Pensum dieser Abtheilung gut angeeignet haben, behalten
Gültigkeit.