Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

— 44 — 
Nachträge 
zu der Zusammenstellung der für die Kommandirungen 2c. zur Militär-Schießschule maßgebenden Bestimmungen 
— A.-V.-Bl. für 1876 S. 48—50 und für 1877 S. 40 —. 
Zu Nr. 4 (Ueberweisungspapiere). Z 
a. die im Absatz 3 bezeichneten Papiere sind für jeden Kommandirten auf einem besonderen Bogen 
auszufertigen. « 
Diesen Papieren ist noch für jeden Kommandirten die in der Instruktion zur Ausführung der 
ärztlichen Rapport- und Berichterstattung — Beilage zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873 Anmerkung 
auf S. 3 Schema 9 — beschriebene Zählkarte beizufügen. *iie « 
Wenn Kommandirte von ihren Truppentheilen eine Zulage erhalten, ist die Höhe derselben auf 
dem National des Betreffenden zu vermerken. % Z 
b. Schlußsatz. Die Papiere 2c. der Burschen der Hilfslehrer sind mit den Papieren 2c. der letzteren 
gleichzeitig einzusenden. · · 
Zu Nr. 5 (Bekleidung und Ausrüstung). 
a. Absatz 1. An Stelle der beiden Drillichjacken ist den Mannschaften der Großherzoglich Mecklen- 
burgischen Regimenter eine Bluse mitzugeben. 
en Truppentheilen wird empfohlen, den kommandirten Unteroffizieren statt eines Drillichrockes 
deren zwei mitzugeben. 
Die Mitgabe von Ohrenklappen kommt infolge Einführung der Mäntel mit Kapotten in Wegfall. 
Einem der von jedem Regiment kommandirten Unteroffiziere sowie jedem der kommandirten Ober- 
jäger ist noch ein kleiner Spaten mitzugeben. 
Die Gewehre müssen sich in einem vollständi repgraturfreien Zustande befinden und sind daher 
vor dem Abgang der Kommandirten einer Reoißton bezw. Reparatur zu unterziehen. 
b. Absatz 2. Die Mitsendung eines Quantums von blauem und grauem Tuch 2c. hat nur für die zur 
Stamm-Kompagnie bezw. Versuchs-Abtheilung Kommandirten zu erfolgen. 
P. Schlußsatz. Sb#mtliche Sachen müssen neuester Probe sein. 
. Allgemeine Bemerkung. 
Die Ablösung der zu den etatsmähigen bezw. ständig einberufenen Offizieren der Militär-Schieß- 
schule kommandirten Burschen, Behufs ihrer Entlassung zur Reserve oder aus sonstigen Gründen, erfolgt nur 
durch direkte Kommunikation der Truppentheile mit der Direktion der Militär-Schießschule. Der letzteren 
sind die bezüglichen Anträge, unter Angabe des Entlassungstermins, rechtzeitig zu übermitteln. 
Den als Hilfslehrer sowie den zu den Lehrkursen kommandirten Offizieren sind nur solche Burschen 
mitzugeben, welche während der Dauer des Kommandos nicht zur Reserve entlassen werden. 
Anlage I. 
— — 
  
Nr. 41. 
Berichtigungen des Reglements über die Lelleidung und Ausrüstung der Armee im Kriege vom 
8. Februar 1877. 
Berlin, den 12. Februar 1878. 
. Inm §. 53, Seite 45, ist zu 3b hinzuzufügen: 
„sowie bei der Großherzoglich Hessischen Train-Ersatz-Kompagnie". 
2. dig gr. 1, Seite 98. In der Anmerkung zu VIII. „Oekonomie-Handwerker“ ist hinter Kürasse 
einzuschalten: 
„Kartuschen mit Bandolier". 
3. Beilate Nr. 1, Seite 103 ist bei Nr. 30 statt „12 Kameradschafts-Kochapparate und 2 Trompeten 
nebst Banderoll“ zu setzen: 
„17 Kameradschafts-Kochapparate und 3 Trompeten nebst Banderoll". 
4. Beilage Nr. 2, Seite 114/115. Bei laufende Nr. 25a ist in Rubrik 18 statt: „dto. bezw. wie 
ad 13a“ zu setzen: · 
»VonruppentheilenderjenigenAnneesKorps,derenGenetabKommandosmitderMobilmachung 
Pier betreffenden Etappen-Kommandanten beauftragt sind, nach der Repartition dieser General- 
ommandos“. 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.