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Das bezeichnete Bataillon hat das Weitere Behufs der Veröffentlichung nach Maßgabe der dieser-
halb bestehenden
orschriften zu veranlassen.
sich für die vakante Stelle kein qualifizirter Militär-Anwärter
Sind seit der Veröffentlichung sechs Wochen verstrichen und hat
efunden, so hat die Behörde in der Besetzung
der Stelle freie Hand, jevoch ist sie verpflichtet, von jeder Besetzung einer für Militär-Anwärter reservirten
Stelle mit einem Nicht-Militär-Anwärter der oberen Aussichtsbehörde unter Darlegung des Sachverhalts
Anzeige zu machen.
S. 5.
Oberwachtmeister und Gendarmen der elsaß -lothringischen Gendarmerie, sowie Wachtmeister und
Schutzmänner der Schutzmannschaften zu Straßburg, Mülhausen und Metz können den Zivilversorgungs=
schein erhalten, wenn sie im Ganzen 12 Jahre, worunter mindestens 9 Jahre im stehenden Heere, gedient haben.
Die gegenwärtig in Elsaß-Lothringen in der Gendarmerie und in den
chutzmannschaften Angestellten
können, wenn sie nicht 9 Jahre im stehenden Heere aktiv gedient haben, nach 12jähriger Gesammtdienstzeit
Zivilversorgungsscheine mit Wirksamkeit für die Zivildienststellen in Elsaß-Lothringen erhalten.
Nachweisung
der mit Militäranwärtern zu besetzenden Stellen in Elsaß-Lothringen.
Bezeichnung der Behör-
den und Verwaltungs-
2
"
"
S zweige.
Laufende
Bezeichnung der Stellen.
Dieselben sind mit Militär-Anwärtern
zu besetzen.
I. Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung.
a. Büreau= und Rechnungsbeamte II. Klasse ja. zur Hälfte,
# Post= und Telegraphen-
Verwaltung,
(Büreau-Assistenten),
b. Kanzlisten und Kanzleidiätare, Postpack-
C.
meister, Postschaffner bei den Oberpost-
direktionen und Oberpostkassen, sowie im
Packetbestellungs= und im Postbegleitungs-
dienst, Hausdiener, Packetträger, Stadt-
postboten, Landbriefträger, Postboten,
Ober-Telegraphen-Assistenten, Ober-Tele-
graphisten, Telegraphen-Assistenten,
d. Postschaffner im innern Dienst bei den
Post- bezw. Telegraphenämtern, Brief-
träger,
b. ausschließlich, jedoch dact bis zum
1. Oktober 1884 die Hälfte der
Stellen mit nichtversorgungsberech-
tigten Elsaß -Lothringern besetzt
werden,
Fc. unter Konkurrenz von austellungs-
berechtigten Offizieren und von sol-
chen Personen, welchen im Wege
der Allerhöchsten Gnade die An-
stellungsfähigkeit beigelegt ist,
d. zu zwei Dritteln, wovon jedoch bis
zum 1. Oktober 1884 die Gälfte mit
nichtversorgungsberechtigten Elsaß-
Lothringern besetzt werden darf.
II. Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen.
a. Büreau-Assistenten und Diätare,
b. Kanzlisten und Kanzleidiätare, Stations=
Verwaltung der Reichs-
Eisenbahnen in Elsaß-
Lothringen,
Assistenten, Materialien-Verwalter II.Klasse,
Billetdrucker, Lade= und Bodenmeister
(Wiegemeister), Telegraphisten, Schaffner,
Schmierer, Bremser, Perrondiener, Wei-
ae Brückenwärter, Bahnmärter,
Krahnwärter,
a. zur Hälfte,
b. wie zu 1b.