Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

Nr. 58. 
Zulagen bei Kommandos zu Uebungen des Beurlaubtenstandes. 
Berlin, den 2. März 1878. 
Die im §. 51 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden erwähnten Zulagen 
sind zahlbar in allen Fällen, in welchen aus den übenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes besondere 
Abtheilungen gebildet werden, auch wenn diese nicht die für die im qu. Paragraphen besonders erwähnten 
Formationen festgesetzte Mannschaftsstärke erreichen, beziehungsweise deren Bezeichnung führen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
  
No. 334. 2. 78. M. O. D. 3. 
  
Nr. 59. 
Bezug der Kriegs-Sanitäts-Ordnung. 
Berlin, den 5. März 1878. 
Nach statigehabter Vertheilung der zum Dienstgebrauch bestimmten Exemplare der Kriegs-Sanitäts-Ordnung 
vom 10. Januar 1878 kann letztere auch von der Königlichen Hof-Buchhandlung von E. S. Mittler & Sohn 
hierselbst, Kochstr. 69/70, bezogen werden. Der Ladenpreis beträgt für alle Personen, welche bei der Deutschen 
Reichs-Armee im Frieden oder im Kriege eine dienstliche Stellung einnehmen im Falle des direkten Bezuges 
3 Mark für das brochirte Exemplar. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Coler. 
No. 223. 3. 78. M. M. A. 
  
Nr. 60. 
Die Beschaffung von Messinghähnen zum Abfüllen des Petroleums betreffend. 
Berlin, den 6. März 1878. 
E- hat sich als nothwendig herausgestellt, zum Abfüllen des Petroleums aus den Fässern neben den nach 
der Verfügung vom 18. September 1875 Nr. 1055 7. M. O. D. 4. bereits zuständigen Füllgemäßen noch besondere 
Hähne zu gewähren. Das Departement genehmigt daher, daß für jedes zur Lagerung und Verausgabung 
von Petroleum an die Truppen bestimmte Lokal in den Kasernen 2c. # ein Messinghahn beschafft werde. 
Die Beilage B. VIII. der Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Kasernen wird hierdurch 
  
ergänzt. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Sandkuhl. 
No. 32. 1. 78. M. O. D. 4. 
Nr. 61. 
Druckfehler-Berichtigung. 
Berlin, den 6. März 1878. 
In dem Schema B. — Seite 17 — der Abänderungen der Schieß-Instruktion vom 15. November 1877 für 
die Fuß-Artillerie und Pioniere muß es, in Uebereinstimmung mit der auf Seite 11 ebendaselbst festgesetzten 
Entfernung in der 5. Querspalte anstatt „250 m“ — „200 m“ lauten. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Armee-Abtheilung A. 
v. Wittich. v. Marklowski. 
No. 193. 3. 78. A. 1. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.