Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
13. Jahrgang. Berlin, den 23. Klärz 1879. Nr. 9. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blaltes beträgt 1 X. 50 J. Abonnirtk kann werden: außerhalb bei den 
· Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richlet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besondero eine Preisermäßigung sestgesetzt ist. 
Nr. 84. 
Benntung der Annoncen= Expedition des Vereins „Invalidendank". 
Berlin, den 18. März 1879. 
Am Anregung des Verstandes des Vereins „Jnvalidendank“ hierselbst, Markgrafenstraße 51 a, wird die 
diesseitige Bekanntmachung vom 28. Juli 1872, die Förderung der Zwecke des Vereins betressend (Armec- 
Verordnungs-Blatt pro 1872 Nr. 19 Pos. 317) den Truppen und Verwaltungsbehörden mit dem Bemerken 
in Erinnerung gebracht, daß es sich vorzugsweise empfiehlt, die Vermittelung der Annoncen-Expedilion des 
ebengenannten Vercins bei Erlaß von Aniündigungen, Belanntmachungen 2c. in Anspruch zu nehmen. 
4 Der Verein bedarf für solche Fälle nur eines Mannskripts, weil die Vervielfältigung von ihm selbst 
besorgt wird. Ansterdem werden von demselben sämmtliche Portokosten und Spesen getragen, nur die Original. 
jeilenpreise berechnet und die Belagblätter gratis geliefert. 
Kriegs-Ministerium. 
6 v. Kamcc. 
No. 581l. 2. D. f. L. B. 
Nr. 85. 
Nachtrag zur Instruktion für die Behandlung der Feldgeschütze. 
8 Berlin, den 25. März 1879. 
ur 
Instruktion für die Behandlung der Feldgeschütze — Verlin 1876 — ist ein weiterer Nachtrag herans- 
gegeben worden. 
di Die zur Ergänzung der gedachten Instruktion erforderlichen Druckexemplare, soweit sie nicht durch 
ie General. Juspektion der Artillerie zur Vertheilung gelangen, werden den betressenden Kommando-Behörden rc. 
von hier per Couvert zugehen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kamekc. 
No. 568. 3. A. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.