Nr. S1.
Nachtrag 1I zu dem Geldverpflegungs-Reglement für das Prenßische Heer im Frieden vom 24. Mai 1867.
Berlin, den S. März 1879.
Die seit dem 1. Juli 1877 ergangenen Ergänzungen rc. zu dem Geldverpflegungs-Reglement für m
Preußische Heer im Frieden vom 24. Mai 1877 sind als Nachtrag l zusammengestellt. Derselbe wird
Nöniglichen Kommando- und Militär-Verwaltungs-Behörden behufs der entsprechenden weiteren Verlheilan
in der gleichen Anzahl per Couvert zugehen, in welcher das bezeichnete Reglement zur Ausgabe gelangt it.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Rühne.
No. 110. 3. M. O. D. 3.
Nr. 82.
Magazin-Dienst-Ordunng.
Berlin, den 11. März 1879.
Im Anschlusse an den Erlaß vom 24. v. Mis. — A.-V.-Bl. Nr. 6 — betressend die Herausgabe einn
neuen Magastn-LUienst. Oronung. wird belannt gemacht, daß dieselbe in der Mittler'schen Sortiments-Buch
handlung (A. Bath) hierselbst — Schlosifreiheit Nr. 7— zu dem Preise von 1.K 25 X käuf lich zu haben ist
Unter Hinweis auf die §§. 119 und 147 der Magazin-Dienst-Ordnung wird hinzugefügt, daß rie
Formulare:
a. zu den Quittungen über Zahlungen für freihäindig beschaffte Raturalien unter der Nummer C.
Nr. 63 bezw. 64 zu dem Preise ven 3.4 für 100 Begen (1 Stück pro Begen),
b. zu den monatlichen Kassen-Abschlüssen unter der Nummer C 61 bezw. 62 zu dem Preise ren
3,40 X für 100 Bogen
aus der Königlichen Staats-Druckerei hierselest — Oranienstraße 92/91 — bezegen werden können.
Zu den Gebände-Veränd gs-Nachweisungen — §. 108 — lann das Formular D. 33 der
Preisliste (siehe Beilage zum A.-B-Bl. Nr. 29 pro 1877) benntzt werden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrolt. Krellner.
No. 13 8/31. Nl. O. D. 2.
» Nr. 83.
Ausgabe von Abänderungen zu den Instruktionen betreffend das Infanteric Gewehr M/71, die Jäger-
Büchse M/N und den Kavalleric-Karabiner M/71.
Berlin, den 13 März 1879.
Die Zusammenstellungen der im Jahre 1878 ergangenen Nachträge und Abänderungen zu den vorerwähnten
drei Instruktionen sind herruckt worden und werden den belressenden Kemmande Behörden 2c. in der nach
Maßgabe des Druckoorschriften-Etats, bezw. der früberen lleberweisungen erforderlichen Zahl per Conver#
zugehen. % !4m—
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V
v. Voigts-Rheé. Sichart.
No. 329/3. Art. l. S-Mhez v. Sichart
— SI
Berichtigung des Namen-Registers der Nang= und Quartier-Liste der Armec pro 1879.
S. 803, Spalte 2 Zeile 12 von unten, vor dem Doppelnamen „Baron v. Gelting“ fehlt: „v. Hobe“.
S. 820, Spalte 1 Zeile 1 lies: „Köppel“, nicht „Keppen“. » g
S. 848, Spalte 1 ist nach „Natermann, S. L. 626“ einzuschalten: „Nathusius, S. V. 603“ zund
hiernächst zu lesen: „v. Nalh Ri 3 2c. 1N]‚tie ius S. V. 6034
ireihhen s alhusius, Nittm. 273 2c.“ dagegen ist: „v. Nathusir