Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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oder nicht —. Die Verfügung des Kriegs-Ministeriums vom 11. August 1878 Nr. 3 — A.-V.-Bl. 
von 1878 S. 191 — findet event. entsprechende Anwendung. 
5) Den Unteroffizieren 2c. bei den Besatzungs-Truppen in Elsaß-Leihringen ist die seitherige besondere 
Zulage auch für das Rechnungsjahr 1879/80 zu gewähren. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Rameke. 
No. 190. 3. A. 1. 
Nr. 94. 
Dienststempel der Landwehr-Kompagnien. 
Berlin, den 29. März 1879. 
De in Beilage 4,1 des Geld-Verpflegungs- Reglements für das Preußische Heer im Frieden enthaltenen 
allgemeinen Bestimmungen über die Berechligung zur Führung von Dienstsiegeln und Dienststempeln hat 
nicht die Absicht zum Grunde gelegen, die bezüglichen, zur Zeit der Emanirung dieses Neglements gültigen 
besonderen Festsetzungen, wonach an einzelnen Stellen Diensisiegel oder Dienststempel zu Uähren sind, auf. 
zuheben. Insbesondere hat die durch die Vexfügung vom 18. März 1876, Nr. 284/8. . O. D. 
(A.-V.-Bl. Nr. 9) ertheilte Genehmigung zur Beschaffung eines Dienststenpels für jede S- 
nicht rm*) beziehungsweise auf die Beschaffung eincs Dienstsiegels für jede dieser Kempagnien ansgedehnt 
werden soll en 
Die Kosten der seither in Folge irrthümlicher Auffassung jener Bestimmungen für Landwehr-Kom- 
pagnien ctwa beschafften Dienstsiegel krunen zwar in Ausgabe verbleiben, für die Folge dürfen aber diese 
Siegel für Rechnung des Kapitels 24 des Etats weder unterhalten noch ersetzt werden. 
Kriegs- Ministerium Militär-Oekonomie-Departement. 
JNo. 445. 3. 79. M. O. D. v. Hartvott. Kühne. 
Nr. 95. 
Nachtrag zum Schulverzeichnist vom 8. Jannar d. Is. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 8. Jannar d. Is. wird hiernnter ein Nachtrags-Verzcichniß 
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90, Th. I der Wehrerdnung vom 28. September 
1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
Berlin, den 25. März 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klase 
zur Darlegung der wisenschaftlichen Gefähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
rovinz Brandenburg. 
1) Das Königstädtische Ghmmasium zu Berlin, 
2) das Leibniz-Gymnasium daselbst.
	        
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