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Vorläufige Kommandos zu auswärkligen Dienstfunktionen,“) bei welchen das Verbleiben des
Kommandirten am Kommando-Orte von der Allerhöchsten Entscheidung abhängig ist, sind bis zur Publikation
der letzteren in der Regel als Kommandos von unbestimmter Dauer anzusehen und demenisprechend zu behandeln.
In zweifelhaften Fällen bleibt die Entscheidung der betreffenden obersten Waffeninstanz (bezw. des
Kriegs-Ministeriums) einzuholen.
*) Derartige Kommandos sind jedoch möglichst auf Fälle der unbedingten Nothwendigkeit zu beschränken.
Kriegs-Ministerium.
No. 231. 5. M. 0. D. 3. v. Kameke.
Nr. 147.
Reisegebührnisse der Beamten des Beurlaubtenstandes.
Berlin, den 30. Mai 1879.
Doer Erlaß vom 14. Januar 1878, betrefsend Neisegebührnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes bei ihrer
Einberufung zur Uebung rc. (Armee-Verordnungs-Blatt für 1878 Seite 2) hat analoge Anwendung zu sinden:
1) auf Pmgeshen des Beurlaubtenstandes, welche in Gemäßheit der Verfügung vom 23. November 1875
(Armee-Verordnungs-Blatt für 1875 Seite 268) behufs Erlangung des Qualisikations-Attestes zum
Ober-Apotheker bezw. Beförderung zum Unter-Apotheker zu einer am Stationsorte des betreffenden
Korps-General-Arztes vorzunehmenden Nachprülfung asclassen werden.
Die qu. Reisegebührnisse sind nach den Sätzen für Unterbeamte zu gewähren.
2 auf die bei einer Mobilmachung einberufenen Beamten des Beurlaubtenstandes und
3) auf alle Ubrigen Personen des Beurlaubtenstandes, welche bei einer Mobilmachung als Beamte
einberufen werden.
Kriegs-Ministerium.
v.
.Kamele.
No. 163. 5. 79. M. O. D. 3.
Nr. 148.
Revision der Personalbogen der Ofsiziere, Portepeefähnriche und Sanitäts-Offiziere des Friedensstaudes.
Berlin, den 5. Juni 1879.
E- liegt in der Absicht der Geheimen Kriegs-Kanzlei auf Grund des pass. 8 der kriegsministeriellen Ver-
1879 Nr. 459 3 A. 1 (A.-V
fügung vom 13. Mär 1 (A.-V.-Bl. pro 1879 Nr. 7) in nächster Zeit mit einer allge-
meinen Revision der Personalbogen vorzugehen. 3%
Insoweit es sich hierbei um eine erstmalige Einsendung der Personalbogen nach Einführung des
neuen Schemas derselben handelt, ist es behufs möglichster Vereinfachung der Revision angezeigt, gu. Bogen
vor ihrer Uebermittelung an die Geheime Gichs-Kawilei durch die betresfenden Ossiziere 2c. selbst einer ein-
Fcbewen Prülfung hinsichtlich der in denselben enthaltenen Angaben unterwerfen zu lassen, und ist vement-
Prechend das Weitere zu veranlassen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 891. ö. 4A. 1.
Nr. 149.
Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn.
Berlin, den 5. Juni 1879.
Dr nachstehende Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
’ Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 1735/6. K. M.