Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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10) Zu a Seite 55 sind die Zeilen 1— 3 von oben, 
·r b. 54 - 1— 3 . unten. 
set 52 „ - 18—20 = oben 
zu streichen. 
11) Zu a Seite 55 erhalten die Zeilen 4— 6 von oben, 
% b „ 55 - - - 1— 3 = - 
McCe82 - - - 2123 - - 
statt der bisherigen, folgende Fassun 
ssung: 
„Die kleinen Schrauben werden henncht, die Gewinde durch Umwickeln von Wergfäden gereinigt 
und der Schmutz, welcher auf diese Weise nicht entfernt werden kann, mit einem Holzspahn 
oder einem"“ — 
12) Zu a Seite 55 Zeile 21 von oben, 
2 b 2 55 2 18 - 2 
# 2 522 - 2 - - 
hinter „werden“ ist einzuschalten: 
„Demnächst sind die Schäfte in allen Einlassungen nach Anleitung der Anmerkung des 
67 (a und b. « 
.-————64(e mit Firniß zu behandeln. 
13) Zu a Seite 55a am Schluß des 8. 35, 
8 b. 55 - - 35, 
Hrc 52e - - 33 
ist hinzuzufügen: 
luletzterem Behufe ist es auch in der Zeit Cwischen dem regelmäßigen Zerlegen der Gewehre 
den Korporalschaftsführern gestattet, das Gewehr ohne Zuziehung des Büsenmecherg voll= 
ständig auseinander zu nehmen und durch Entfernung alter Oelrückstände 2c. bezw. Einbringen 
frischen Oeles den verlorenen guten Gang des Absutes wieder herzustellen. 
Die hierbei etwa nöthig erscheinende Lösung bezw. Wiederbefestigung der Abzugsfeder darf in- 
dessen nur durch den Büchsenmacher ausgeführt werden. 
Das Einbringen von Oel an den Abzugsfederstollen in zusammengesetztem Zustande der Wafsse 
von der Hülse oder dem M##stleh aus ist anstatihafl 
14) Zu a und b Seite 55 ist die erste Anmerkung, 
".### . 527k ist vie Anmerkung 
das Beseitigen der Rostbildung an der Mündung betreffend, — zu streichen. 
15) Zu a Seite 122 Zeile 3 und 2 von unten, 
: b. 123 - 7 und 8 von oben, 
D. 120 6 und J 
sind die Worte: » 
„mit gekochtem noch heißem Leinöl getränkt und später abgerieben“ 
u 
„mit gekochtem noch heißem Leinöl getränkt“ zu streichen und dafür zu setzen: 
mlnellsc. sowie in sämmtlichen Einlassungen ua Firniß behandelt"“. 
Desgleichen sind zu a Seite 123 Zeile 12 von oben, 
*. b Seite 123 21 von oben 
die Worte „mit Leinöl getränkt“ — durch den vorerwähnten Text *r ersetzen. 
16) 1un Slah des §. 67 der Instruktionen zu a und b bezw. des §. 64 der Instruktion unter c, ist 
inzuzufügen: 
#P##nterng. Das Firnissen der Schäfte hat in folgender Weise stattzufinden: 
5 kg Leinöl werden mit 140 g Silberglätte in einem eisernen Topf 1½ Stunden unter häusigem 
Umrühren gekocht, demnächst unter starkem Umrühren 70 gr Bileizucker hineingethan und der 
Topf zugedeckt vom Feuer genommen. Nach Erkalten des Firnisses, was nach pptr. 2 Stunden 
der Fall sein wird, wird derselbe durch vorsichtiges Abgießen in ein anderes GEgä. wobei der 
nicht verwendbare Bodensatz zurückbleiben muß, geklärt. 
Der so bereitete Firniß wird mit einem Pinsel auf den Schaft aufgetragen, letzterer in diesem 
Zustande 2 Stunden lang stehen gelassen und darauf der Firniß mit einem wollenen Lappen 
gut eingerieben. Der Schaft wird demnächst nochmals mit Firniß bestrichen, in diesem Zu- 
 
	        
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