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Nr. 211.
Anmerkung zu Schema 9 der Landwehr-Ordnung.
Berlin, den 31. August 1879.
In den nach Schema 9 der Landwehr-Ordnung seitens der Landwehr-Bezirls-Kommandos einzureichenden
„Summarischen Uebersichten der Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Eisenbahn-Regiments u. s. w.“
is künftig in der Spalte „Bemerkungen" anzugeben, ob und welche Professionisten sich unter den in Spalte 29
aufgeführten Mannschaften befinden, z. B.:
„Unter 64 Mann der Spalle 29 sind
20 Zimmerleute,
16 Eisenarbeiter,
0 Bergleute,
4 Maurer,
11 andere Professionisten und zrrrnHn D 22 .
Vorstehende Festsetzung ist dem Schema 9 der Landwehr-Ordnung als Anmerkung hinzuzufügen.
Kriegs-Ministerium.
No. 472. 8. A. 1. v. Kameke.
Nr. 212.
Gestellung von Ordonnanzen für die Kriegsschulen.
Berlin, den 5. September 1879.
In Ergänzung der durch das Armee-Verordnungs-Blatt S. 158/159 pro 1878 publizirten Uebersicht der
Vertheilung der Kommandos an Unterofsizieren, Mannschaften und Pferden zu den Kriegsschulen 2c. vom
16. Juli 1878 wird seitens des Kriegs-Ministeriums hiermit bestimmt, daß künftighin in der Zahl der
nach der vorerwähnten Uebersicht zu stellenden Ordonnanzen — abgesehen von dem bereits geregelten Bedarf
an Handwerkern — no
Ur jede Kriegsschule ein zur Unterstützung des Kammer-Unteroffiziers geeigneter Gefreiter und
aurer,.
b. für die Kriegsschulen zu Potsdam und Metz je 2 Gärtner
sich befinden müssen. .% · »
ei denjenigen Kriegsschulen, bei welchen die kommandirten Ordonnanzen verschiedenen Armee-
Korpsbezirken angehören, hat diese Gestellung in der Weise zu erfolgen, daß:
für die Kriegsschule zu Metz: 1 Gefreiter, 1 Maurer und 1 Gärtner vom 15. Armee-Korps,
1 Maurer und 1 Gärtner vom 14. Armee-Korps,
füUr die Kriegsschule zu Engers: 1 Gefreiter und 2 Maurer nur vom 8. Armee-Korps,
für die Kriegsschule zu Eaperl: 1 Gefreiter und 2 Maurer nur vom 7. Armee-Korps
kommandirt werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Hartrott.
No. 686. g. A. 2.
Nr. 213. -
hr-Bezirks-K dos Warendorf nach Münster.
Berlin, den 9. September 1879.
Mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 12. v. Mts. (Nr. 201. 8. 79 A. I) — Armee-Verordnungs-
Blatt für 1879 Seite 183 — wird hlerdurh bekannt gemacht, daß die Verlegung des Stabsquartiers des
2. Bataillons (Warendorf) 1. Westfälischen Landwehr-Regimenis Nr. 13 von Warendorf nach Münster zum
1. April 1880 erfolgen wird. “½— ·
Kriegs-chstertum.
v. Tillv.
Verlegung des Stabsquartiers des Land
No. 11. 9. A. 1.