Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

— 189 — 
Nr. 211. 
Anmerkung zu Schema 9 der Landwehr-Ordnung. 
Berlin, den 31. August 1879. 
In den nach Schema 9 der Landwehr-Ordnung seitens der Landwehr-Bezirls-Kommandos einzureichenden 
„Summarischen Uebersichten der Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Eisenbahn-Regiments u. s. w.“ 
is künftig in der Spalte „Bemerkungen" anzugeben, ob und welche Professionisten sich unter den in Spalte 29 
aufgeführten Mannschaften befinden, z. B.: 
„Unter 64 Mann der Spalle 29 sind 
20 Zimmerleute, 
16 Eisenarbeiter, 
0 Bergleute, 
4 Maurer, 
11 andere Professionisten und zrrrnHn D 22 . 
Vorstehende Festsetzung ist dem Schema 9 der Landwehr-Ordnung als Anmerkung hinzuzufügen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 472. 8. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 212. 
Gestellung von Ordonnanzen für die Kriegsschulen. 
Berlin, den 5. September 1879. 
In Ergänzung der durch das Armee-Verordnungs-Blatt S. 158/159 pro 1878 publizirten Uebersicht der 
Vertheilung der Kommandos an Unterofsizieren, Mannschaften und Pferden zu den Kriegsschulen 2c. vom 
16. Juli 1878 wird seitens des Kriegs-Ministeriums hiermit bestimmt, daß künftighin in der Zahl der 
nach der vorerwähnten Uebersicht zu stellenden Ordonnanzen — abgesehen von dem bereits geregelten Bedarf 
an Handwerkern — no 
Ur jede Kriegsschule ein zur Unterstützung des Kammer-Unteroffiziers geeigneter Gefreiter und 
aurer,. 
b. für die Kriegsschulen zu Potsdam und Metz je 2 Gärtner 
sich befinden müssen. .% · » 
ei denjenigen Kriegsschulen, bei welchen die kommandirten Ordonnanzen verschiedenen Armee- 
Korpsbezirken angehören, hat diese Gestellung in der Weise zu erfolgen, daß: 
für die Kriegsschule zu Metz: 1 Gefreiter, 1 Maurer und 1 Gärtner vom 15. Armee-Korps, 
1 Maurer und 1 Gärtner vom 14. Armee-Korps, 
füUr die Kriegsschule zu Engers: 1 Gefreiter und 2 Maurer nur vom 8. Armee-Korps, 
für die Kriegsschule zu Eaperl: 1 Gefreiter und 2 Maurer nur vom 7. Armee-Korps 
kommandirt werden. 
  
Kriegs-Ministerium. 
v. Hartrott. 
No. 686. g. A. 2. 
Nr. 213. - 
hr-Bezirks-K dos Warendorf nach Münster. 
Berlin, den 9. September 1879. 
Mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 12. v. Mts. (Nr. 201. 8. 79 A. I) — Armee-Verordnungs- 
Blatt für 1879 Seite 183 — wird hlerdurh bekannt gemacht, daß die Verlegung des Stabsquartiers des 
2. Bataillons (Warendorf) 1. Westfälischen Landwehr-Regimenis Nr. 13 von Warendorf nach Münster zum 
1. April 1880 erfolgen wird. “½— · 
Kriegs-chstertum. 
v. Tillv. 
Verlegung des Stabsquartiers des Land 
No. 11. 9. A. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.