— 190 —
Nr. 214.
Ersatz für verloren gegangene Eiserne Kreuze und Kriegsdenkmünzen für 1870,71.
Berlin, den 14. September 1879.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 13. Mai 1872 (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 13 pro 1877)
und das Schreiben der Königlichen General-Ordens-Kommission an die Königlichen General-Kommandos rc
vom 31. Mai 1872 (Nr. 3000) bestimmt das Kriegs-Ministerium, daß vom 1. Oktober cr. ab der Ersatz
für nachweisbar im Dienste und ohne Verschulden der Inhaber — Mannschaften vom Feldwebel gbwärts —
verloren gegangene Eiserne Kreuze und Kriegsdenkmünzen für 1870/71 unter Anwendung der beiliegenden
Formulare A. und B. zu liquddiren ist.
Kriegs-Ministerium.
In Vertreiung:
v. Voigts-Rhet.
No. 841. 8. A. 2. 6 L
Schema A.
Nachweisung
der von Mannschaften vom Feldwebel abwärts bei den Truppentheilen des #en... Korps
im Dienst ohne eigenes Verschulden der Inhaber verloren gegangenen Eisernen Kreuze, welche von der
Königlichen General-Ordens-Kommission hierauf ersetzt worden sind.
Eiserne Kreuze
Truppentheil II. Klasse
am am
I. Klasse schwarzen weißen
Bande
JN. Regiment
Summe
k, dene 18
Die Richtigkeit bescheinigt.
Der kommandirende General 2c.
(Unterschrift)