— 194 —
Nr. 221.
Liquidirung der Verpflegungskosten für Milherlalrre taten 2c. auf dem Transport zu den Festungs-
efängnissen.
6 Berlin, den 15. September 1879.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für Militär-Arrestaten 2c. auf dem Transport zu den Festungs-
Gefängnissen zutshenden Verpsiegungeaften von denjenigen Truppentheilen, welche die Begleit-Kommandos
gestellt haben, im Sinne des Erlasses vom 2. April d. Is. (A.-V.-Bl. S. 101) zusammen mit den Marsch-
verpflegungs= 2c. Kosten dieser Kommandos zur Liquidation zu bringen sindv.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 349. 7. 79. M. O. D. 3. v. Hartrott. Wimmel.
Nr. 222.
Abänderung der Vorschrift über das Bezeichnen und Numeriren der in den Händen der Kommando-
behörden 2c. befindlichen resp. für den Fall einer Mobilmachung bereit zu haltenden Waffen.
Berlin, den 17. September 1879.
Seite 20. Zn den Zeilen 13—15 von oben sind die Worte „Munitions-Fuhrparks-Regimenter resp. Ab-
theilungen und Kolonnen“ zu streichen.
In der Zeile 10 von unten ( att „Coblenz“ zu setzen „Cöln“".
Seite 21. Am Schlusse der Beispiele sob. 11 ist hinzuzufügen:
„Ausgenommen hiervon sind die Waffen der itions-Fuhrparkz
MVV
#l„Regimenter und der Stäbe der
Artillerie-Belagerungs-Brigaden. Diese Waffen erhalten ihre eigene Bezeichnung, z. B.:
Stab des Munitions-Fuhrparks-Regiments Nr. 1, Kavallerie-Säbel /M Nr. 2 1. M. F. R. 2.
Stab der 1. Abtheilung desselben Regiments, dessg. 1. M. F. R. 1. 2.
Munitions Fahrparkg--Kolonne Nr. 11, dehsgee. HH. F. 11. 2
Stab der 1. Artillerie-Belagerungs-Brigade, desgl.. 1. A. B. B. 2.“
Seite 23. Die Zeilen 10 bis 13 von unten — auf der rechten Hälfte des Blattes — sind zu
streichen und ist dafür zu setzen:
M. Meßz
Ma. Mainz
8. Spandau
St. Straßburg. -
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 361. 9. Art. I. v. Voigts-Rhetz. Müller.
Nr. 223.
Bezug und Preise von Formularen.
Berlin, den 17. September 1879.
Seitens der Reichsdruckerei werden Formulare zu Kriegs-Nanglisten und Kriegs-Stammrollen unter den
nachstehenden Bezeichnungen für den Preis von 3 .K 60 X für je 100 Bogen zur Abgabe an Behörden und
Truppentheile vorräthig gehalten:
1. unter Littr. A. Nr. 15. Kriegs-Rangliste, — Titelbogen,
2. -r. 16. decgl. — Einlagebogen,
3. :Ner. 25. Kriegs-Stammrolle, — Titelbogen,
4. .Nr. 26 desgl — Einlagebogen
. esgl. •
5. Nr. 27. Auszug 8 den Formularen 1t 1 3 Gur Benachrichtigung der
Standesbeamten bei Sterbefällen) —
vier Stück auf einem Bogem
Die Beschaffungskosten sind eintretenden Falles aus den Bureangeldern der Behörden und Truppen-
theile zu bestreiten.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
V
No. 369. 7. 70. M. O. D. 3. v. Hartrott. Wimmel.