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Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunlerrichte regelmäßig theilge-
nommen und entweder die Oberklasse (Sekunda) absolvirt oder-nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund
einer besonderen Prüfung ein Zengniß des Lehrerkollegiums über genügende Ancignung des entsprechenden Lehrpensums
erhalten haben.
b. Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Preußen.
Provinz Hessen-Nassan.
1) ie Nealschule zu Boaenheim
* Cassel (bisber höhere Bürgerschule, C. a. aa. I. 32 des Verzeichnisses vom
8. Jannar d. J.).
II. Elsaß-Lothringen.
1 Die Realschule zu Metz.
) Dic mit einem 1 bezeichneten Realschulen weiter Ordnung und höheren Bürgerschulen (B. b. und C. a. an.)
haben keinen obligatorischen Unterricht im Lateinischen.
C. Höhere Bürgerschulen, welche den imip ed Serler D#bmug in den entsprechenden Jahreskursen
lei geste
I. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
1) Die höhere Bürgerschule zu x Obieher unter C. a. an. I. 6 ebenda).
vinz Pommern.
2) Die höhere Bürgerschule zu Wegin- Ghert **3 a. an. I. 11 ebenda).
vinz achse
3) Die höhere Bügerschule zu Sierust Cftoh unter C. a. na. I. 18 ebenda).
ovinz Schleswig-Holstein.
4) Die höhere Bürgerschule zu Scheberg (bisher unter 7r a. an. I. 20 ebenda).
Provinz Westfal
5) Die höhere Bürgerschule zu ven (verbunden mit n Gymnasium daselbst).
essen-Nassan
6) Die höhere Bürgerschule zu Wak h (bisher unter C. a. an. I. 30 ebenda).
7) Die höhere Bürgerschule zu Diez (bisher unter C. a. an. I. 33 ebenda).
Rheinprovinz.
8) Die höhere Jorgersc zu Eschweiler (verbunden mit dem Progymnasium daselbst).
I. Großherzogthum Melenhurg Schwerin
Die Realklassen des K# Grossherzagthum Mes zu Parchim (bisher unter C. a. an. VI. 2 ebenda)
tehranstalten, bei welchen das gestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
wissenschaftlichen Hefähigung erforderlich ist.
a. Oeffentliche.
an. Höbere Würgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c. gebören.
I. Königreich Preußen.
vinz Westpreußen.
Pro
1) Die höhere Bürgerschule zu Pr. Pieblant.
rovinz Westfalen.
9
12) Die Gewerbeschule zu Dertmunk.
Großherzogthum Sachsen.
1 Die Wilhelm und Louis Lurenn ealschule zu Apolda.
III. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
4 Die höhere Bürgerschule zu Gotha.
) Die mit einem 4 bezeichneten Realschulen zweiter Orbnung und höheren Bürgerschulen (B. b. und
haben keinen obligatorischen Unterricht im Lateinischen
C. a. na.