— 223 —
Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. Herlin, den 2. November 1879. Nr. 24.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis bieses Blattes beträgt 1.& 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
» ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 = berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 255.
Befugnisse zur Beurlaubung von Offizieren, Militärärzten und Mannschaften.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgenden Bestimmungen betreffend vie Befugnisse
zur Beurlaubung von Ofsizieren, Militärärzten und Mannschaften. Insofern weitergehende Befugnisse von
den Allerhöchsten Kontingentsherren bisher geübt worden sind, wird hierin Nichts geändert. Auch die Fest-
setzungen über Gebührnisse der Beurlaubten bleiben unberührt. Dagegen werden die Bestimmungen über
Urlaubs-Ertheilung vem 16. Januar 1873 aufgehoben. Das Kriegs-Ministerinm hat hiernach das Erforderliche
bekannt zu machen, sowie etwaige Erläuterungen zu ertheilen.
Berlin, den 23. Oktober 1879.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Bestimmungen
betreffend
die Befugnisse zur Beurlaubung von Offizieren, Militärärzten und Mannschaften.
A. Beurlaubung von Offzieren.
8. 1.
Nächst Seiner Majestät dem Kaiser und König ertheilen Urlaub in höchster Instanz:
1) die Prinzen des Königlichen Hauses für Ihre persönlichen Adjutanten,
2) der Kriegs-Minister a
. das Kriegs-Ministerium,
die ohne Dienststellungen sich befindenden Offiziere von der Armee,
das Militär-Reit-Institut, ·
die Inspeltionen der Infanterie-Schulen, der Gewehrfabriken, der militärischen Strafanstalten, des
Militär-Veterinär-Wesens und die diesen Inspektionen untergebenen Anstalten, -
die technischen Institute der Artillerie,
das Zeugpersonal,
4 das Große Militär-Waisenhaus zu Potsdam und Schloß Pretzsch;
3) der Chef des Generalstabes der Armee sie die Offiziere seines Stabes, für den Großen Generalstab
einschließlich des Neben-Etats und des Landes-Vermessungs-Wesens, für die Kriegs-Akademie, das
Eisenbahn-Regiment und die Eisenbahn-Linien-Kommissare;
####
& „