Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

— 244 — 
In Betreff der Reservetheile zu den aptirten ChassepotHorabinern M/71 — 5½ Schlagstifte, 10% 
Auszieher, 20% Spiralfedern und 10⅝% Kammerhalteschrauben des etatsmäßigen Bestandes an Karabinern — 
verbleibt es bei der bisherigen Bestimmung, wonach diese sämmtlich in den Artillerie-Devots bereit zu halten 
ind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Müller. 
No. 244/12. Art. 1. 
Nr. 279. 
Servis-Auspruch in der Garnison während der gewöhnlichen Garnison-Uebungen 2c. 
Berlin, den 11. Dezember 1879. 
Zur Behebung von Sweifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß die gewshntichen. Garnison-Uebungen 
sowie die Jufanterie Schieß= Uebungen zu den Uebungen im Sinne des §. 16 a. 2 des Quartierleistungs- 
Gesetzes vom 25. Juni 1868 zu zählen sind. Sobald daher zum Zwecke der erwähnten Uebungen die Glumin 
auf einige Tage verlassen wird, ist für den Anspruch auf Fortbemng des Naturalquartier-Servises die Bestimmung 
unter u. 2 des vorberegten Paragraphen ebenfalls maßgebend 
Es wird hierbei zugleich auf den S. 46 alinen 5 des Servis-Reglements (Seite 43 des 1. Nachtrages 
dazu) zur Beachtung verwiesen. 
Kriegs-Ministerium; Militär- -Oclonomie Departement. 
No. 95. 8. M. O. D. 4. v. Hartrott. Sandkuhl. 
Nr. 280. 
Todtenscheine, welche wegen Ungenauigkeit der Angaben nicht ansgehändigt werden können. 
Berlin, den 13. Dezember 1879. 
Nach den von eemaligen fea feankösischen Lazarethbehörden zu Metz ausgestellten und hierher gelangten Todten- 
scheinen sind die Nachbenan 
1) der Soldat August e, angebiih vom 3. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 4, an einer. 
Schußwunde am 11. Oktober 1870, 
2) der Preußische Kriegögesangene 18/0 Herbel, an Ruhr am 22. September 1870, 
3) der Soldat Dichant Jacob, angeblich vom Schleswig Holsteinischen Füsilier-Regiment Nr. 86, an 
einer Schußwunde am 30. September 1870, 
4) der Soldat Kaspar Koelscher, angeblich vom 1. Rheinischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 8, an 
Typhus am 12. November 1870, 
5) der Soldat August Mecat, angeblich vom 4. Linien--Infanterie-Regiment, an einer Schußwunde 
am 7. September 1870, 
6) der Soldat Pein, angeblich vom Holsteinischen Landwehr-Regiment Nr. 85, an Pocken am 30. Jannar 
7) der Soldat August Satzer, angeblich vom 7. Ostpreußischen Infanterie-Regiment Nr. 44, an einer 
Schußwunde in der linken Schulter am 22. August 1870, un 
8) der Preußische Kriegsgefangene Peter Yochem, an Pocken am 17. Oktober 1870, 
in Militär-Lazarethen daselbst verstorben. 
Da bei den inkorrekten bezw. gänzlich unterbliebenen Angaben der Truppentheile und der Heimaths- 
orte die Aushändigung dieser Todtenscheine an die Angehörigen rc. nicht bewirkt werden kann, so werden 
qu. Dokumente bis zu etwaiger Rekognoszirung der Vorgenannten bei der unterzeichneten Abtheilung asser- 
virt werden. 
Lriegs· Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Coler. Loewer. 
No. 442. 11. 79. M. M. A.
	        
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