Nr. 26.
Nichtgewährung von Umzugskosten an die zu Unterrichtsanstalten kommandirten Offiziere bei Reisen
während der Ferien.
Berlin, den 18. Januar 1879.
Die zu Unterrichtsanstalten (Kriegs-Akademie, vereinigte Artillerie= und Ingenicur-Schule, Kriegsschulen
Uu.# . w.) kommandirten Ofsfiziere, welche während der Ferien bei den Anstalten zu ihrem Truppentheil zu-
rückkehren oder bei anderen Truppentheilen Dienste leisten, haben weder aus Anlaß der Reise zum Truppen-
theil, noch bei der Rückkehr nach der Garnison der betreffenden Anstalt Umzugskosten zu beanspruchen, da die
Rückkehr zur Anstalt zur Fertsetzung des Kommandos bei verselben erfolgt.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
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v. Hartrott. Kühne.
No. 326. 11. M. 0O. D. 3.
Nr. 27.
Ausgabe des neuen Serdis-Tarifs für das Selbstmiether- beziehungsweise Naturalquartier 2c.
Berlin, den 19. Jannar 1879.
Nachdem der auf das Mark-System umgerechnete bezichungsweise ergänzte Servis-Tarif für das Selbst.
mielher-Quartier durch Allerhöchste Kabinels-Ordre vom 17. Okteber Fr. die Bestätigung erhalten hat, ist
derselbe sowie der durch Gesetz vom 3. August pr. festgestellte Tarif für das Naturalquartier nebst der Orts-
klassen-Eintheilung durch Separat-Abdruck vervielfältigt, und vom 1. April d. Is. ab in Anwendung zu bringen.
Den Königlichen Gencral-Kommandos wird behufs der weiteren Vertheilung die nach Maßgabe
des Druckvorschriften-Etats erforderliche Anzahl Exemplare incl. für die Friedens-Kommandanturcn, jedoch
excl. für die Linien-Kommissionen, sowie ferner den Korps-Intendanturen eine entsprechende Anzahl per
Couvert zugehen. Von der letzteren ist für jede Garnison-Verwaltung ein Exemplar, der verbleibende kleine
Nest als Reserve bestimmt.
Im Buchhandel kann durch die Mittler'sche Sortiments-Buchhandlung hierselbst, Schloßfreiheit Nr. 7,
das Exemplar für 40 Pf. bezogen werden.
Kriegs-Ministerimm; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Sandkuh
No. 769. 1. 79. M. O. D. 4.
Nr. 28.
Vertheilung des Abdruckes der Abänderungen, bezw. Ergänzungen der Deutschen Wehr-Ordnung und
der Heer-Ordnung aus dem Jahre 1878.
Berlin, den 20. Jannar 1879.
Nachdem die im Lause des Jahres 1878 getroffenen Abänderungen, bezw. Ergänzungen der Deutschen Wehr-
Ordnung und der Heer-Ordnung in einem besonderen Abdruck zusammengestellt sind, werden den betreffenden
Kommande-Behärden Exemplare desselben in der unterm 10. Januar v. Is. vertheilten Anzahl per Couvert
zugehen.
Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. v. Wittich.
No. 634. 1. A. 1.
Nr. 29.
Aufbewahrung der Sparkassen= Dokumente der Unterofstziere.
Berlin, den 21. Jannar 1879.
Mit Bezug auf die im Armec-Verordnungs--Blatt Nr. 25 für 1878 veröffentlichte Verfügung des Kriegs-
Ministeriums vom 12. Oktober 1878 und die dazu gehörige, vom Verwaltungs-Rath der Lebensversicherungs-